Kulturgesetzbuch in NRW

Die erste Honoraruntergrenze für Kunst

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Isabel Pfeiffer-Poensgen, parteilos, Ministerin für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen. Düsseldorf, 2020.
Kann sich vorstellen, dass andere Bundesländer dem Beispiel Nordrhein-Westfalens folgen: Kulturministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen. © imago / Future Image / C. Hardt
Isabel Pfeiffer-Poensgen im Gespräch mit Andrea Gerk · 12.05.2021
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Nordrhein-Westfalen bündelt alle Regelungen rund um Kunst und Kultur in einem Kulturgesetzbuch. Das soll den Stellenwert von Theater, Musik und Co. verdeutlichen. Aber es hat auch konkrete Auswirkungen, sagt Kulturministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.
"Kultur ist Ländersache" heißt es zuverlässig, wenn Entscheidungen rund um Theater oder Konzerthäuser getroffen werden müssen. Umso erstaunlicher, dass es bisher in keinem Bundesland einen verbindlichen Katalog mit allen Gesetzen gab.
Nordrhein-Westfalen legt jetzt das erste Kulturgesetzbuch Deutschlands vor. "Das ist eine Pionierarbeit", sagt NRW-Kulturministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.

Mindestlohn ist Pflicht

In dem Werk werden alle gesetzlichen Regelungen, die die Kultur betreffen, gebündelt. "Wir wollen alles zusammenführen, übersichtlicher gestalten." Aber es gibt auch direkte Auswirkungen auf Kulturschaffende in Nordrhein-Westfalen.
So muss zukünftig bei vom Land geförderten Projekten die Honoraruntergrenze, die sich am Mindestlohn orientiert, verbindlich eingehalten werden. "Das heißt nicht, dass nicht auch gerne mehr bezahlt werden darf, aber wir wissen, dass in Teilen sehr viel weniger bezahlt wird."
Sowohl die Kommunen als auch das Land müssen fortan bestimmte Standards einhalten, betont die Ministerin: "Da muss eine stärkere Verbindlichkeit her." So solle bei Musikschulen stärker auf Festanstellungen der Lehrenden gesetzt werden.

Vorbild für andere Länder?

Generell soll deutlich gemacht werden, "welche Schlüsselposition die Kultur und die Kulturpolitik im Land hat", so Pfeiffer-Poensgen. Das Kulturgesetzbuch sei ein starkes Signal, dass die Kulturhoheit ernst genommen werde. Und damit vielleicht auch ein Zeichen an andere Bundesländer, ähnliche Gesetze einzubringen.
Immerhin sei Nordrhein-Westfalen das größte Bundesland: "Unter dem Aspekt hoffe ich natürlich auf Nachahmung", sagt Pfeiffer-Poensgen.
(beb)
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