Kultur-Streaming in Krisenzeiten

Musizieren in der rechtlichen Grauzone

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Der Pianist Igor Levit geht auf der 43. Bundesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/Die Grünen in Leipzig zu seinem Flügel.
Eigentlich lizenzpflichtig? Der Pianist Igor Levit streamt regelmäßig seine Konzerte auf der Social-Media-Plattform Twitter. © picture alliance/Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/ZB
Christian Solmecke im Gespräch mit Sigrid Brinkmann · 26.03.2020
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Der Hunger nach Kultur wird in Zeiten von Corona vermehrt durch Streamings im Internet gestillt. Die Zuschauerzahlen dort sind weit höher als in Theatern oder Konzertsälen. Performer wie Igor Levit bewegen sich dabei aber in einer rechtlichen Grauzone.
Der Pianist Igor Levit streamt allabendlich ein Konzert im Netz. Dabei folgen ihm mehr als 68.000 Leute auf dem sozialen Netzwerk Twitter. Levit ist nur einer von vielen Kunstschaffenden, die wegen geschlossener Konzerthallen, Theater und Opernhäusern live im Internet auftreten. Die Künstler bewegten sich damit in einer rechtlichen Grauzone, sagt Christian Solmecke, Anwalt für Internet- und Medienrecht.

Lizenz für Internet-Konzerte ausgesetzt

"Tatsächlich ist es so, dass man bei gewissen Abrufzahlen eine sogenannte Rundfunklizenz benötigt, zumindest dann, wenn man sowas regelmäßig macht", erklärt der Jurist. Nach der aktuellen Rechtslage werde eine solche Lizenz schon bei theoretisch 500 Zuschauern gleichzeitig benötigt, und dies sei bei Youtube quasi immer gegeben.
Jedoch hätten die Landesmedienanstalten, die für die Sendelizenzen zuständig sind, diese Lizenzpflicht bis zum 19. April ausgesetzt, da wegen der Coronavirus-Krise alle Kultureinrichtungen schließen mussten, so Solmecke. Sie hätten erkannt, "dass das ja fast absurd ist, dass man weder auf irgendwelche Konzerte gehen kann noch im Internet sich diese Konzerte dann live anhören kann, weil es eben diese rechtlichen Regularien gibt." Ob das Aussetzen der Lizenzpflicht nach dem 19. April noch einmal verlängert wird, stehe noch nicht fest.

Abgaben an GEMA und Plattenfirmen

Problematischer sei bei "Hauskonzerten" die Frage nach den GEMA-Abgaben, erklärt der Medienanwalt. Es sei immer dann schwierig, wenn Musik mit Filmen oder mit Videos verbunden werde. "Das ist ja oftmals bei solchen Konzerten so, dass sie dann auf Youtube zum Beispiel gestreamt werden, und da reicht die GEMA alleine gar nicht immer aus. Ich muss oft auch noch die Plattenfirma fragen." Zwar gebe es einen "Deal" zwischen GEMA und Youtube. Die Genehmigung der Plattenfirma müsste aber separat eingeholt werden.
(kpa)
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