Kultur im Zeitalter von Hartz IV

Von Andreas Abs |
Künstler zu sein, ist häufig ein hartes Brot, und die Hartz-Gesetze haben es nicht einfacher gemacht. Auf diesen Nenner lassen sich die Stellungnahmen der verschiedenen Experten aus der Kulturszene in der Anhörung in der Bundestages-Enquete-Kommission Kultur in Deutschland bringen.
Künstler zu sein, ist häufig ein hartes Brot, und die Hartz-Gesetze haben es nicht einfacher gemacht. Auf diesen Nenner lassen sich die Stellungnahmen der verschiedenen Experten aus der Kulturszene in der Anhörung heute in der Bundestages-Enquete-Kommission Kultur in Deutschland bringen. Es gebe auch im Kulturbetrieb Verunsicherung und Sorgen.

Immerhin gibt es von der Bundesagentur für Arbeit auch beruhigendes für Künstler, wenn, wie heute der zuständige Zentralbereichsleiter der Agentur, Kay Senius, bestätigte, die Kunst-Produktionsmittel nicht herangezogen werden bei der Berechnung des Vermögens zum Bezug des Arbeitslosengeldes II. Allerdings müssten natürlich eigene Bilder eines Malers beispielsweise, so sie denn verwertbar sind, für das Arbeitslosengeld II veräußert werden, betonte Senius. Ein wesentlicher Diskussionspunkt in der Anhörung waren die Ein-Euro-Jobs, die beispielsweise von den Museen in Deutschland begrüßt werden, auf der anderen Seite von der Dienstleistungsgewerkschaft verdi aber vehement kritisiert werden als Mittel zur Einführung von Dumping-Löhnen auch in der Kultur.

Der verdi-Sekretär für Medien, Kunst und Industrie, Wolfgang Schimmel betonte, die gesetzlichen Begrenzungen für Ein-Euro-Jobs würden viel zu wenig kontrolliert: Ohnehin sei die Kulturbranche schon so dereguliert, dass reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse selten würden und meist schon von Werkverträgen abgelöst seien.

Die Arbeitgeber hingegen wie der deutsche Museumsbund, der rund 6000 Museen in Deutschland vertritt, finden Ein-Euro-Jobs praktikabel, natürlich wohl auch, weil die Budgets überall äußerst knapp sind und dies ein billiges Mittel selbst zur Beschäftigung von qualifiziertem Personal ist, wie der Präsident des Bundes, Michael Eissenhauer, sagt: Meist freilich beträfen Ein-Euro-Jobs handwerkliche Tätigkeiten in den Museen wie Hausmeisteraufgaben. Allerdings gebe es hier offene Fragen, so beispielsweise die Haftungsfrage beim Umgang von Ein-Euro-Kräften mit teuren Kunstwerken.

Auch die Bundesvereinigung soziokultureller Zentren findet das Instrument nützlich, nicht nur weil es billig ist, sondern weil damit auch Personen zu gewinnen seien, die bisher nicht in der Kultur gearbeitet hätten und neues Anstöße geben könnten, wie die Geschäftsführerin Christiane Ziller sagte.

Eine deutlich geringere Bedeutung in der Kulturbranche scheint dagegen das Instrument der staatlich geförderten Ich-AG zu haben. Der Vertreter der Nürnberger Bundesagentur für Arbeit, Kay Senius, konnte nicht einmal angeben, wie viele zuvor arbeitslos gemeldete Schauspieler, Künstler oder Museumskräfte eine Ich-AG gegründet haben, was aber auch daran liegt, dass aufgrund der erodierten Arbeitsvertragsformen vielfach Kulturschaffende gar nicht die Voraussetzungen für den Bezug der Förderung erfüllen.

Von größerer Bedeutung sei hingegen, so Senius, dass auch für arbeitslose Künstler die Zumutbarkeitsregel des Arbeitslosengeldes II gelte: Immerhin aber werde bei bildenden Künstlern bei der Beurteilung des angemessenen Wohnraumes das Atelier nicht eingerechnet und nicht als Unterkunft angesehen. Das freilich bedeutet aber auch, dass die Kommune die Mietkosten hierfür nicht trägt.