Künstler klagt auf Mit-Urheberschaft an zwei berühmten Portraits der Queen

Es sind zwei der berühmtesten Aufnahmen von der britischen Königin Elisabeth II. - die Werke mit den Titeln "Equanimity" und "Lightness of Being" gehören zur ständigen Sammlung der National Portrait Gallery in London. Wie der ”Guardian” berichtet, ist um diese Portraits nun ein Urheberrechtsstreit entbrannt. Der britische Künstler Rob Munday verklagt den Fotografen Chris Levine, der die alleinige Urheberschaft für die Porträts beansprucht. Munday behauptet, er sei Miturheber der zwei Porträts, die mit Hilfe der Holografietechnologie erstellt wurden. Dabei kommen Lichtprojektion und mehrere Kameras zum Einsatz, um auf diese Weise ein 3D-Bild zu erzeugen. Levine hatte seinen Kollegen bisher nur als "Mitarbeiter" genannt. Die Bilder, die Ende 2003 und Anfang 2004 in zwei Sitzungen aufgenommen wurden, gelten als die markantesten Porträts der Monarchin.