Kriminologe Thomas Bliesener

Nennung der Nationalität von Tatverdächtigen schaffe Transparenz

05:23 Minuten
Mann läuft durch nächtliche Straßen, vor ihm sein Schatten.
Nach einer Straftat wird häufig über die Nationalität des Verdächtigen spekuliert. Daher sei es sinnvoll, sie immer zu nennen, meint Thomas Bliesener. © EyeEm/ James Lumibao
Thomas Bliesener im Gespräch mit Nicole Dittmer |
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Soll man bei einer Straftat die Nationalität des Tatverdächtigen nennen? Das Land Nordrhein-Westfalen will diese Regelung einführen. Der Kriminologe Thomas Bliesener hält es für hilfreich, "Ross und Reiter" zu nennen.
Anfang der Woche hat der nordrhein-westfälische CDU-Innenminister Herbert Reul angekündigt, dass Polizei und Ermittlungsbehörden künftig immer die Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen nennen sollen, sofern diese zweifelsfrei feststeht. So solle Offenheit und Transparenz demonstriert werden.
Dieser Auffassung schließt sich Thomas Bliesener, Direktor des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen e.V., ausdrücklich an und fordert eine "eindeutige Regelung". Auch das Geschlecht habe häufig nichts mit der Tat zu tun, genauso wenig wie das Alter. Spekulationen könnten leichter ausgeräumt werden, wenn tatsächlich "Ross und Reiter" genannt würden.
Im Gespräch mit Deutschlandfunk Kultur führt Bliesener aus, dass insbesondere die "Ermessensfrage", wann denn ein Tatverdächtigen-Nationalität zu nennen sei und wann nicht, Probleme schaffe. Der Polizei - beziehungsweise dem einzelnen Sachbearbeiter oder Beamten - werde so die Entscheidung zugemutet, ob es denn einen "Sachzusammenhang" zwischen Nationalität und Tat geben könnte, oder ob ein öffentliches Interesse an der Nennung besteht.

Mehrzahl der Straftaten von Deutschen begangen

Bliesener bezieht sich hier auf die Richtlinie 12.1 des Deutschen Presserates. Diese war vor zwei Jahren geändert worden. Sie fordert seitdem statt eines "begründbaren Sachbezugs" ein "begründetes öffentliches Interesse" als Voraussetzung für die Erwähnung der Herkunft.
Eine transparente Regelung könnte zudem dazu führen, dass klarer wahrgenommen werde, dass die Mehrzahl der Straftaten von Deutschen begangen werde, meint Bliesener.
Für die Feststellung der Nationalität gelte bei der Polizei im Übrigen eine klare Regelung: "Sobald ein deutscher Pass vorliegt, gilt die Person als Deutscher. Wenn ein deutscher Pass nicht vorliegt, wird eben die Nationalität ermittelt und dann entsprechend auch mitgeteilt", so der Kriminologe.
(huc)
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