Kommission empfiehlt Restitution an Erben von Max Liebermann

    Selbstbildnis des Malers Max Liebermann
    Das Selbstbildnis "Stehend in Dreiviertelfigur, beide Hände in den Hosentaschen" (1915) des Malers Max Liebermann im Oktober in der Neuen Nationalgalerie in Berlin. © picture alliance / dpa / Foto: Britta Pedersen
    01.03.2024
    Eine Zeichnung von Adolph Menzel sollte an die Erben des Malers Max Liebermann zurückgegeben werden. Das empfiehlt die Beratende Kommission NS-Raubgut dem Kunstmuseum Moritzburg in Sachsen-Anhalt. Die Rechtsvorgängerin der heutigen Kulturstiftung Sachsen-Anhalt hatte das Werk spätestens 1936 erworben. Bislang wollte die Stiftung einen Nachweis von den Erben, dass sich die Zeichnung bei der Machtergreifung der Nazis 1933 noch im Besitz des jüdischen Ehepaares Liebermann befand. Max Liebermann hatte die Zeichnung "Bauarbeiter" 1916 gekauft. Dass sie noch 1932 in seinem Haus hing, belegt ein Foto. Da es keine Anhaltspunkte für einen Verkauf gebe, müsse man davon ausgehen, dass die Menzel-Zeichnung auch im folgenden Jahr noch den Liebermanns gehörte, so die Kommission. Die Familie wurde ab 1933 wegen ihrer jüdischen Abstammung verfolgt und ihre Kunstsammlung zwangsweise aufgelöst. Liebermann starb 1935, seine Frau Martha nahm sich 1943 das Leben, weil ihr die Deportation in ein Konzentrationslager drohte. Ihre Tochter Käthe wanderte 1938 in die USA aus.