Kommentar zur Todesstrafe in South Carolina

Die Qual der Wahl

04:50 Minuten
Ein Stuhl für die Vollstreckung der Todesstrafe durch Erschießen. Im Stuhl sind vier Einschusslöcher sichtbar.
Todesstrafe durch Erschießen: So könnte es in South Carolina bald auch aussehen. Die Aufnahme stammt aus Utah. © picture alliance / dpa / Trent Nelson
Von Arnd Pollmann · 23.05.2021
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Auf den elektrischen Stuhl oder vor ein Erschießungskommando? In South Carolina sollen zum Tode Verurteilte künftig die Todesart selbst wählen können. Eine perfide Form, Wahlfreiheit zu suggerieren, kommentiert Arnd Pollmann.
Sie hatten Sokrates vor ein Gericht gezerrt. Ihm wurde vorgeworfen, die Athener Gottheiten zu verschmähen und überdies einen schlechten Einfluss auf die Jugend auszuüben. Der renitente Philosoph wurde zum Tode durch den Schierlingsbecher verurteilt. Aber die damalige Prozessordnung sah gnädig vor, dass man ihm erst noch die Möglichkeit geben müsse, eine alternative Strafe zu beantragen. Wie selbstverständlich ging das Gericht davon aus, dass eine zum Tode verurteilte Person stattdessen eine Gefängnisstrafe oder die Verbannung vorziehen würde. Aber Sokrates lehnte ab, und zwar mit einer sarkastischen, aufschlussreichen Begründung: Er sei es schlicht nicht "gewohnt", für sich selbst "etwas Schlechtes zu verlangen".

Ein unmoralisches Angebot

Eben dazu sollen nun die Todeskandidaten von South Carolina gezwungen werden: für sich selbst ein Übel zu verlangen. Man macht ihnen ein denkbar unmoralisches Angebot, das sie tatsächlich gar nicht ablehnen können: "Was ist Ihnen lieber? Der elektrische Stuhl oder ein Erschießungskommando?" Auf den ersten Blick könnte man meinen, das Abscheuliche dieser Gesetzesänderung beruhe auf denselben Gründen, die auch sonst gegen die Todesstrafe sprechen: das anachronistische Bedürfnis nach Rache; die staatliche Anmaßung, über Leben und Tod zu richten; die Gefahr von Justizirrtümern; die Grausamkeit der Wartezeit im Todestrakt; die Unmöglichkeit der Resozialisierung; die unbewiesene Abschreckungsfunktion. Aber ist das schon alles?
Arnd Pollmann schaut freundlich in die Kamera.
Arnd Pollmann, Professor für Ethik und Sozialphilosophie an der Alice Salomon Hochschule Berlin© privat
Erschwerend hinzu kommt zunächst ein schauerliches Paradox: Die inhumane Gesetzesänderung ist auf makabre Weise das Resultat eines humanitären Fortschritts. Denn einflussreiche Pharmafirmen boykottieren die Lieferung der notwendigen Giftspritzen. Dies wiederum zwingt die Behörden dazu, ihre scheußliche Fantasie spielen zu lassen. Die Idee wirkt zynisch, ist womöglich auch noch gut gemeint: Sollen die Delinquenten doch mitentscheiden dürfen, wie sie sterben wollen!

Erzwungene Einwilligung

Wenn also mit der traditionellen Giftspritze die sprichwörtliche Pest nicht zur Verfügung steht, sollen die Delinquenten fortan zwischen der Cholera und einer dritten tödlichen Epidemie entscheiden dürfen. Damit wird "Wahlfreiheit" suggeriert. Doch eine Wahl angesichts von gleichermaßen tödlichen Alternativen, mag zwar eine "Wahl" genannt werden, schwerlich aber eine "freie". Oder wie Sokrates gesagt hätte: Ich werde gezwungen, etwas für mich Schlechtes zu verlangen. Und damit kommen wir zu der entscheidenden Grausamkeit dieser perfiden Gesetzesänderung.
Die suggerierte Wahlentscheidung droht unter der Hand zu einer menschenunwürdigen "Einwilligung" zu mutieren. Denn der elektrische Stuhl beziehungsweise die Erschießung wäre am Ende das, was sich die verurteilte Person zuvor erbeten hat. Man hat sie ja schließlich gefragt! Auch deshalb mag Sokrates einst das buchstäblich vergiftete Angebot abgelehnt haben: Er weigerte sich, durch Beantragung einer alternativen Strafe auch noch sein Einverständnis mit dieser Bestrafung zu erklären. Und so mag der unbeugsame Philosoph gedacht haben: Wenn sie mich schon tot sehen wollen, dann müssen sie auch selbst vollumfänglich die Verantwortung für ihr Urteil übernehmen.

Rechtsstaatlicher Hohn

Der Humanitätsgrad eines Rechtsstaates erweist sich nicht zuletzt im Umgang mit jenen Menschen, die elementare Grundsätze dieses Rechtsstaates verletzen. Schlimm genug, wenn ein Staat noch immer glaubt, dabei auf die Todesstrafe setzen zu müssen. Was aber, wenn er die zum Tode Verurteilten zudem auch noch verhöhnt, indem er ihnen eine vermeintliche Wahlfreiheit in Bezug auf ihr qualvolles Ableben lässt? Damit wäre der Beweis erbracht, dass es dieser Staat mit der Menschenwürde nicht so genau nimmt.

Arnd Pollmann schreibt Bücher über Integrität und Unmoral, Menschenrechte und Menschenwürde. Er ist Professor für Ethik und Sozialphilosophie an der Alice-Salomon-Hochschule Berlin und Mitherausgeber des philosophischen Onlinemagazins Slippery Slopes.

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