Kollektivstrafen beim Fußball

Das teure Spiel mit dem Feuer

06:27 Minuten
Bei einem Fußballspiel unterstützen Fans ihre Mannschaft auf den Rängen mit dem Abzünden von Bengalischen Feuern.
Das kann teuer werden: Fans des FC Carl Zeiss Jena zünden beim Auswärtsspiel gegen den KFC Uerdingen Pyrotechnik. © picture alliance / dpa / Revierfoto
René Lau im Gespräch mit Nicole Dittmer · 04.11.2021
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Vereine müssen bezahlen, wenn ihre Fans das Team mit Pyrotechnik unterstützen. So will es der Deutsche Fußballbund und so entschied es nun auch der Bundesgerichtshof. Das seien Kollektivstrafen, kritisiert dagegen Fananwalt René Lau.
Rauchwolken auf den Rängen und auf dem Spielfeld, rot erleuchtende Tribünen – Pyrotechnik in Fußballstadien ist eigentlich verboten, doch gehört sie für einen Teil der Fanszene dazu. Wenn bengalische Feuer und Rauchtöpfe im Stadion gezündet werden, dann müssen dafür in der Regel die Vereine bezahlen. So auch der Regionalligist FC Carl Zeiss Jena, der vom Deutschen Fußballbund (DFB) wegen des Fehlverhaltens seiner Anhänger in der Saison 2018 mit 25.000 Euro zur Kasse gebeten wurde.

Präventive Maßnahme?

Dagegen hat der Verein vor dem Bundesgerichtshof (BGH) geklagt. Am Donnerstag wurde geurteilt, dass die Entscheidung des DFB rechtens gewesen war. Das sorgt bei René Lau für großes Unverständnis. Er ist Strafverteidiger und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Fananwälte.
Bei dem Vorgehen des DFB handele es sich um eine Kollektivstrafe, "die unserem Rechtssystem und anderen Rechtsgebieten völlig fremd ist", so der Jurist. "Dass das von vielen Fußballfans als ungerecht empfunden wird, kann man gut nachvollziehen", unterstreicht Lau.
Bisher ist das BGH-Urteil noch nicht öffentlich, wenn er sich aber die Pressemitteilung des Gerichts ansehe, fehlten ihm da mindestens zwei wichtige Punkte, so Lau. Denn die Richter erklärten die Geldbuße für Carl Zeiss Jena zu einer "präventiven Maßnahme".
"Das ist für mich nicht nachvollziehbar. Wenn man sich den Gang eines sportgerichtlichen Verfahrens ansieht, da kann es eigentlich ein normaler Bürger nur als Strafe empfinden", unterstreicht Lau. Schließlich reagierte der DFB auf konkrete Vorkommnisse. Hinzukomme, dass "wenn es präventiv wirken würde, dann hätten wir weniger Pyro". Das sei aber nicht der Fall. Außerdem verweist der Fananwalt darauf, dass es auch bei Spielen, die vom DFB ausgerichtet werden, zum Einsatz von Pyrotechnik komme.

Zurück zum Dialog

Die zweite offene Frage sei somit, was die Vereine noch alles unternehmen müssten, um Pyrotechnik zu verhindern. Dazu finde sich in der Pressemitteilung des BGH nichts. Lau merkt dazu noch an, Carl Zeiss Jena habe angegeben, sich bei den betreffenden Spielen an die entsprechenden Vorgaben gehalten zu haben.
Lau unterstreicht zudem, dass es wichtig sei, zum Dialog zurückzukommen. Dafür wäre es angebracht, dass sich der DFB von der Praxis der Kollektivstrafen verabschiede. Außerdem müsse, was Pyrotechnik angeht, wieder zwischen dem Verband und Fangruppen verhandelt werden. Dazu gab es in der Vergangenheit bereits Gespräche, die einseitig vom DFB abgebrochen worden seien. "Wenn man erst mal miteinander redet, ist es ein guter erster Schritt", so der Fananwalt aus Berlin.
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