Koalitionsgespräche

Frauenquote für Aufsichtsräte kommt

18.11.2013
30 Prozent Frauen in Aufsichtsräten und eine Flexi-Quote für das Management in Unternehmen - darauf haben sich Union und SPD geeinigt. Aktuell sind 11,7 Prozent der Top-Positionen der Wirtschaft von Frauen besetzt.
Die Aufsichtsräte börsennotierter Unternehmen sollen mit mindestens 30 Prozent Frauen besetzt werden. Darauf haben sich Union und SPD in ihren Koalitionsverhandlungen geinigt, wie SPD-Unterhändlerin Manuela Schwesig in Berlin mitteilte. Die Regelung soll ab 2016 gelten.
Falls diese Quote von 30 Prozent nicht erreicht wird, sollen die Stühle, die eigentlich mit Frauen besetzt sein müssen, frei bleiben, erläuterte Partei-Vize Schwesig. Sie nannte die Quoten-Einigung ein wichtiges Signal, um die Aufstiegschancen von Frauen zu verbessern und für mehr Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt zu sorgen. Unions-Unterhändlerin Annette Widmann-Mauz (CDU) sprach von einer «vernünftigen Regelung im Sinne der Frauen».
Die SPD hatte zuletzt vorgeschlagen, den Anteil weiblicher Führungskräfte in Aufsichtsräten stufenweise auf bis zu 40 Prozent im Jahr 2021 zu erhöhen. Die Union war zunächst gegen eine starre Quote, hatte dann aber - zumindest bei den Aufsichtsräten - Kompromissbereitschaft gezeigt
Neben der verbindlichen gesetzlichen 30-Prozent-Quote für Aufsichtsräte wurde außerdem eine gesetzliche Flexi-Quote für Führungsebenen unterhalb der Vorstände vereinbart. Die Unternehmen werden damit verpflichtet, den Frauenanteil im Management und Top-Management zu erhöhen. Ab 2015 müssen sie verbindliche Quoten-Ziele definieren und veröffentlichen.
In den Führungspositionen der großen Unternehmen in Deutschland sind Frauen bislang eine Minderheit. Zwölf Jahre nach der Selbstverpflichtung der Wirtschaft, mehr Frauen in Aufsichtsräte und Vorstände zu berufen, lag ihr Anteil im September 2013 bei 11,7 Prozent.
Einigung auf "Elterngeld-Plus" und Pflege-Auszeit
Auch auf ein «Elterngeld-Plus» hatte sich die Arbeitsgruppe Familie, Frauen und Gleichstellung in der Nacht verständigt. Es soll Eltern nach der Geburt eines Kindes ermöglichen, bis zu 28 Monate in Teilzeit zu arbeiten und gleichzeitig Elterngeld zu beziehen. Kümmern sich beide Partner um das Kind und reduzieren dafür auch parallel ihre Arbeitszeit, erhalten sie zehn Prozent mehr Elterngeld.
Ebenso beschlossen die Koalitionsunterhändler die Einführung einer zehntägigen bezahlten Auszeit im Job, damit Berufstätige die Pflege eines Angehörigen organisieren können. Die Pflege-Auszeit soll nach dem Vorbild des Kinderkrankengeldes organisiert werden. Arbeitnehmern stehen danach zehn bezahlte Tage zu, die sie kurzfristig nehmen können, um eine Pflege zu organisieren. Wie Unions-Unterhändlerin Widmann-Mauz betonte, könne man an diesen Regelungen "klar die Handschrift der Union erkennen».
Keine Einigung erzielte die Arbeitsgruppe beim Betreuungsgeld. Die Position der SPD, das Betreuungsgeld für Qualitätsverbesserungen für Kitas zu verwenden, fand bei der Union keine Zustimmung. Auch die Frage, ob homosexuelle Lebenspartner gemeinsam Kinder adoptieren dürfen, blieb strittig.
In Berlin gehen heute die Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD weiter. Streitthemen bleiben neben dem Betreuungsgeld und der Homo-Ehe die doppelte Staatsbürgerschaft und der Zusatzbeitrag bei Krankenkassen.
Mehr zum Thema