Klimaklage gegen die Bundesregierung

"Tut endlich das, was ihr uns versprochen habt!"

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Silke Backsen steht auf einem Feld auf der Insel Pellworm. Sie hat zusammen mit Greenpeace Klage gegen die Bundesregierung eingereicht, weil diese ihre Klimaziele nicht erreicht.
Silke Backsen steht auf einem Feld auf der Insel Pellworm. Sie hat zusammen mit Greenpeace Klage gegen die Bundesregierung eingereicht, weil diese ihre Klimaziele nicht erreicht. © dpa / Picture alliance / Fabian Sommer
Silke Backsen im Gespräch mit Liane von Billerbeck · 31.10.2019
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Heute verhandelt das Berliner Verwaltungsgericht die erste Klimaklage gegen die Bundesregierung. Greenpeace und drei Bauernfamilien wollen die Regierung dazu zwingen, die Klimaziele für 2020 einzuhalten, erklärt Klägerin Silke Backsen von der Insel Pellworm.
Per Gericht wollen drei Bauernfamilien und die Umweltorganisation Greenpeace die Bundesregierung zu mehr Klimaschutz verpflichten. Am heutigen Donnerstag wird ihre Klage vor dem Berliner Verwaltungsgericht verhandelt.
"Was wir bewegen wollen, ist einfach, dass die Bundesregierung ihre selbsternannten Klimaziele für das Jahr 2020 einhält", sagt die Bäuerin Silke Backsen von der Nordseeinsel Pellworm, eine der Klägerinnen. "Tut endlich das, was ihr uns versprochen habt!"

Klimapäckchen statt Klimapaket

Auch das kürzlich von der Bundesregierung verabschiedete Klimapaket ändert der Bäuerin zufolge die Sachlage nicht:
"Das Klimapaket ist ja – würde ich mal freundlich sagen – ein Schlag ins Gesicht für alle die, die sich für den Klimaschutz einsetzen", so Backsen. "Und mit den Zielen des Klimapäckchens, die jetzt veröffentlicht worden sind, werden die Ziele für 2020 sowieso nicht erreicht. Also, da ist, glaube ich, extremer Handlungsbedarf angesagt seitens der Politik."

Sind Kabinettsbeschlüsse juristisch verbindlich?

Greenpeace und die drei Bauernfamilien berufen sich in ihrer Klage auf das bereits 2007 vereinbarte Ziel, die Treibhausgasemissionen bis 2020 gegenüber 1990 um 40 Prozent zu senken.
Dass dieses Ziel nicht gesetzlich festgeschrieben wurde, sondern lediglich in einem "Klimaschutzplan" der Regierung, ficht die Kläger nicht an. Sie argumentieren, Kabinettsbeschlüsse seien keine bloßen politischen Willensbekundungen, sondern juristisch verbindliche Rechtsakte. Die Bundesregierung hält die Klage hingegen für unzulässig. Mit einer Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts noch am selben Tag wird gerechnet.
(uko)
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