Klage zu Baby-Foto auf Nirvana-Cover endgültig abgelehnt

    Die Mitglieder der Band "Nirvana" posieren bei den 10. MTV Video Music Awards 1993.
    Die Rechteverwalter der Band hatten argumentiert, dass der Kläger Jahrzehnte von seiner Berühmtheit profitiert hat, indem er als selbst ernanntes "Nirvana Baby" öffentlich gegen Bezahlung auftrat. © picture alliance / ASSOCIATED PRESS / MARK J. TERRILL
    Das Foto eines nackten Babys auf dem Plattencover des Nirvana-Albums "Nevermind" bleibt nach der Entscheidung eines Bezirksgerichts in Los Angeles ohne juristische Folgen. In einer Stellungnahme des Gerichts heißt es, dass der heute 31 Jahre alte Mann mit seiner Klage zu lange gewartet habe. Er habe mehr als zehn Jahre lang von dem möglichen Gesetzesverstoß gewusst ohne juristische Schritte einzuleiten. Daher seien mögliche Ansprüche verfallen. Der auf dem Album Gezeigte hatte die früheren Bandmitglieder und die Plattenfirma verklagt, weil es sich seiner Meinung nach bei der Aufnahme um kommerzielle Kinderpornografie handele. Die Rechteverwalter der Band hatten argumentiert, dass der Kläger Jahrzehnte von seiner Berühmtheit profitiert hat und sogar als selbst ernanntes "Nirvana Baby" öffentlich gegen Bezahlung auftrat. Das Bild zeigt ihn als nacktes Baby unter Wasser, wie er in Richtung einer Dollarnote an einem Angelhaken zu schwimmen scheint. Laut Klagetext sah der Mann seine Genitalien auf dem mehr als 30 Millionen Mal verkauften Album der Band als "lasziv" dargestellt. Das Foto habe bei ihm zu "extremer und dauerhafter emotionaler Belastung" geführt.