Klage wegen digitaler Nachbildung von „Star Wars“-Charakter

    Ein Stormtrooper geht vor der Premiere von "Rogue One: A Star Wars Story" in London über den roten Teppich.
    Ein Stormtrooper geht vor der Premiere von „Rogue One: A Star Wars Story“ 2016 in London über den roten Teppich. © dpa picture alliance/ Andy Rain
    Digitale Nachbildungen verstorbener Schauspieler kommen in Filmproduktionen immer häufiger vor. Eine Klage gegen den Disney-Konzern könnte für diese künstliche Wiederbelebung womöglich einen Präzedenzfall schaffen. Das ist die Einschätzung des Magazins Rolling Stone. Anlass ist ein Rechtsstreit um den „Star Wars“-Charakter Grand Moff Tarkin. Den Schurken verkörperte im ersten Film 1977 der Schauspieler Peter Cushing. 40 Jahre später wurde er in „Rogue One: A Star Wars Story“ digital wiederbelebt. Ein mit Peter Cushing befreundeter Produzent klagt nun gegen Disney und gibt an, Cushing hätte der posthumen Vervielfältigung seines Bildnisses nicht zugestimmt. Er argumentiert außerdem: Um das digitale Double aufbereiten zu dürfen, hätte Disney zu wenig Geld bezahlt – nämlich 33.000 Euro.