Klage gegen neues BND-Gesetz gescheitert

Die Journalisten-Organisation „Reporter ohne Grenzen“ ist mit einer Klage gegen den Bundesnachrichtendienst gescheitert. Es ging um die Frage, ob der BND die Telekommunikations-Quellen von Journalisten überwachen darf. Die Richter am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erklärten dazu, wenn eine Überwachung der Kommunikation durch den Bundesnachrichtendienst nicht stattgefunden habe, könne diese auch nicht verboten werden. Auch habe sich die befürchtete Überwachung nicht hinreichend konkret abgezeichnet. Deshalb sei eine vorbeugende Klage als unzulässig abgewiesen worden. Die Organisation „Reporter ohne Grenzen“ hatte die Sorge geäußert, durch eine Überwachung könnten sensible Quellen nicht hinreichend geschützt werden.