Klage gegen Abkommen zur Kolonialvergangenheit zwischen Deutschland und Namibia

    Ein Denkmal für die Opfer des Genozids an den Nama und Herero in Windhoek, Namibia.
    Ein Denkmal für die Opfer des Genozids an den Nama und Herero in Windhoek, Namibia. © imago images / imagebroker / Thomas Sbampato
    23.01.2023
    In Namibia haben Gegner des Abkommens mit Deutschland zur Kolonialvergangenheit die Regierung in Windhuk angeklagt. Ihr Ziel ist es, die "Gemeinsame Erklärung" außer Kraft zu setzen. In der Vereinbarung hatte sich Deutschland 2021 nach jahrelangen Verhandlungen bereiterklärt, mehr als eine Milliarde Euro Entwicklungsgelder an Namibia zu zahlen. Bei den Klägern handelt es sich um den Politiker Bernadus Swartbooi sowie Vertreter der Nama und Herero. Ihrer Ansicht nach verstößt die Gemeinsame Erklärung gegen Parlamentsregeln und -entscheidungen sowie gegen Namibias Verfassung. "Sie wurde ohne Beteiligung der von den tragischen Geschehnissen von 1904 bis 1908 Betroffenen oder allgemein der namibischen Öffentlichkeit verfasst", so Swartbooi in einer Erklärung an das Oberste Gericht in Namibia. Ende Mai 2021 hatten sich Deutschland und Namibia im Grundsatz auf eine "Gemeinsame Erklärung" verständigt. Damit das Papier tatsächlich in Kraft treten kann, muss es allerdings von den Regierungen beider Länder bestätigt werden. Von namibischer Seite ist das bisher nicht geschehen. Derzeit laufen Verhandlungen über einen Zusatz zu der Erklärung. Namibia war von 1884 bis 1915 deutsche Kolonie. Im Mittelpunkt des Dialogs zwischen Deutschland und Namibia standen die Geschehnisse zwischen 1904 und 1908, als deutsche Truppen unter Lothar von Trotha (1848-1920) Zehntausende Herero und Nama töteten.