Michael Klundt lehrt als Professor für Kinderpolitik an der Hochschule Magdeburg-Stendal und forscht unter anderem zu den Themen Kinderarmut und Kinderrechten. Während der Corona-Pandemie hat er für die Bundestagsfraktion der Linken die Lebensbedingungen junger Menschen untersucht. Im März 2022 erscheint Klundts Band „Vergleichende Kinderpolitik-Wissenschaft. Kinderrechte und Kinderarmut in Corona-Zeiten.“
Pädagoge zu Kinderrechten
„Wir wollen Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz verankern“, heißt es im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung. Michael Klundt begrüßt das. © imago images / photothek / Ute Grabowsky
„Kinder kommen oft nur als Objekte vor“
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Kinder und Jugendliche sollten mehr an politischen Entscheidungen beteiligt werden, meint Michael Klundt, Professor für Kinderpolitik. Das gelte vor allem, wenn sie von diesen betroffen seien. Schließlich seien sie die Experten ihres eigenen Lebens.
„Wir wollen Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz verankern“, heißt es im Koalitionsvertrag von SPD, Grüne und FDP. Allerdings stand diese Absicht auch schon im Vertrag der Großen Koalition in der vorangegangenen Legislaturperiode. Doch ist das entsprechende Gesetzesvorhaben im vergangenen Sommer gescheitert. Den einen ging es zu weit, den anderen nicht weit genug.
Michael Klundt, Professor für Kinderpolitik an der Hochschule Magdeburg-Stendal, ging die Reform nicht weit genug: Es sei wichtig, explizit Rechte für Kinder zu formulieren und auch dafür zu sensibilisieren. Eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz würde dafür sorgen, dass sich Beamte, Juristinnen und Juristen, Lehrkräfte oder Sozialpädagogen mit der UN-Kinderrechtskonvention auseinandersetzen müssten.
Kinder sind Experten des eigenen Lebens
Die UN-Kinderrechtskonvention basiert auf vier Grundprinzipien: Recht auf Leben und Entwicklung, Recht auf Nichtdiskriminierung, Recht auf Einhaltung des Kindeswohls und Recht auf Beteiligung.
Obwohl die Konvention seit 1992 auch in Deutschland gilt, werde sie immer wieder verletzt, sagt Michael Klundt. Besonders in der Corona-Pandemie habe man das gesehen. Dabei seien Kinder und Jugendliche Experten ihres eigenen Lebens, was häufig vergessen werde: „Sie kommen an vielen Stellen immer nur als Objekte vor“, sagt der Kinderpolitik-Professor.
Auf die Frage, ob Beteiligung auch Mitbestimmung heiße, oder nur, dass Kindern zugehört werde, antwortet Michael Klundt: „Ich wäre schon froh, wenn es an vielen Stellen erstmal ein Zuhören wäre, auch erstmal nur eine Zurkenntnisnahme, dass da etwas im Argen liegt.“ Er kritisiert, dass es sich häufig um eine Alibi-Teilnahme handele.
Auch das Rentenrecht betrifft Kinder
Die Ampelkoalition nennt als Ziel, Kinder und Jugendliche mehr an Entscheidungen, die sie betreffen, zu beteiligen. Michael Klundt versteht darunter beispielsweise, Schülerorganisationen und Jugendverbände wie den Bundesjugendring an Gesprächen teilnehmen zu lassen.
Dabei sei es wichtig, „auch proaktiv die Kinder zu beteiligen, die eher stiller sind, die sich nicht als erste lauthals melden, sondern vielleicht größere Barrieren davor haben.“
Aber bei welchen Entscheidungen sollten Kinder und Jugendliche miteinbezogen werden – neben der Gestaltung von Spielplätzen, Jugendzentren oder Schulen? Für Klundt ist das Feld sehr weit: „Selbst beim Rentenrecht kann man sehr wohl mit guten Gründen darüber sprechen, dass es auch Kinder betrifft.“
Michael Klundt hält es für möglich, dass Kinderrechte durch die Ampelregierung im Grundgesetz verankert werden. Er ist sich aber auch bewusst: „Nur, weil etwas im Grundgesetz steht, heißt das nicht, dass am nächsten Tag alle Probleme gelöst sind.“
(abr)