Kinderpornografie: Bewährungsstrafe für Schauspieler Teichtmeister

    Der Angeklagte ehemalige Burgschauspieler Florian Teichtmeister (l.) sowie sein Anwalt Rudolf Mayer vor Verhandlungsbeginn im Prozess wegen des Besitzes zehntausender Dateien mit Darstellungen von Kindesmissbrauch am Dienstag, 5. September 2023, am Straflandesgericht Wien. - FOTO: APA/ROLAND SCHLAGER - 20230905_PD1030
    Der Schauspieler Florian Teichtmeister (links) ist in Wien zu einer zweijährigen Gefängnisstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Rechts daneben ist sein Anwalt Rudolf Mayer. © picture alliance / ROLAND SCHLAGER / APA / picturedesk.com / ROLAND SCHLAGER
    Der österreichische Schauspieler Florian Teichtmeister ist wegen des Besitzes und der Herstellung von Kinderpornografie schuldig gesprochen worden. Das Landgericht Wien verhängte eine zweijährige Gefängnisstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Teichtmeister muss sich außerdem Therapien unterziehen und regelmäßig Drogentests abliefern. Falls er diese Auflagen verletzt, droht ihm laut dem Entscheid des Schöffengerichts die Unterbringung in einer Einrichtung für psychisch kranke Täter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Schauspieler bekannte sich zuvor schuldig, zehntausende Dateien mit Darstellungen von Missbrauch gesammelt und teils zu Collagen, Diashows und Videosequenzen weiterverarbeitet zu haben. Das Wiener Burgtheater hatte ihn nach Bekanntwerden der Anklage im Januar als Ensemble-Mitglied entlassen. Teichtmeister ist unter anderem aus Filmen wie "Corsage" und der Krimi-Reihe "Die Toten von Salzburg" bekannt.