Kinderei um Vorratsdatenspeicherung

Von Gudula Geuther, Hauptstadtstudio Berlin · 27.01.2012
Fakten tragen dazu bei, Diskussionen zu versachlichen. Sollte man meinen. Ausnahmen bestätigen die Regel. Und eine solche Ausnahme ist die Vorratsdatenspeicherung. Auch nachdem das renommierte Max-Planck-Institut in einem Gutachten die Tatsachen aufbereitet hat, streiten sich Justiz- und Innenministerium, streiten sich die schwarz-gelben Koalitionäre wie die Kesselflicker. Warum? Man muss wohl annehmen, dass es um die Fakten nicht wirklich geht.
Die sind einfach: Erstens: Verkehrsdaten – wer hatte wann mit wem Kontakt per Festnetz, Handy oder Computer - sind nicht gar so wichtig, wie Ermittler glauben. Zweitens: Das sieht anders aus im Internet, da kommen Ermittler häufiger nicht weiter, wenn sie nicht auf anlasslos gespeicherte Daten zurückgreifen können.
Was folgt daraus? In dieser Koalition nichts. In einer normalen Regierung wären diese zwei einfachen Fakten vermutlich die Blaupause für einen Kompromiss. Den aber können Union und FDP nicht schließen, weil sie beide im Streit um die anlasslose Speicherung übertreiben.

Dass die Befürworter übertreiben, belegt die Studie. Ermittlern sind nicht, wie es immer wieder heißt, ohne die Daten die Hände gebunden. Besonders anschaulich wird das bei den Beispielen, die das Bundeskriminalamt selbst genannt hat, und die angeblich belegen sollten, dass Ermittlungen ohne die Daten ins Leere führen. In all den Fällen der genannten Tötungsdelikte, das haben die Gutachter herausgefunden, stimmt das nicht. Weil diese Verbindungsdaten eben nur ein Ermittlungsansatz sind und es meist auch andere gibt. Die auf Vorrat gespeicherten Daten sind so wenig ein alternativloses Allheilmittel wie andere Instrumente auch. Und trotzdem haben auch die Befürworter Recht. Wenn es darum geht, Computerbetrug aufzudecken oder Kinderporno-Netzwerke.

Meist werden die Internet-Daten zwar eine Woche lang ohnehin gespeichert. Aber das reicht nicht, wenn Informationen mühsam aus dem Ausland beschafft werden müssen, es reicht auch nicht, wenn erst auf dem Kontoauszug die unberechtigte Abbuchung sichtbar wird. Nicht ohne Grund beziehen sich neunzig Prozent der Ermittleranfragen auf das Internet. Das muss nicht heißen, dass man sich politisch für eine längere Speicherung der IP-Adressen entscheiden müsste. Es geht um eine Abwägung. Aber auch die Gegner der Vorratsdatenspeicherung übertreiben.

Richtig ist: Es ist gefährlich, wenn riesige Datenberge angehäuft werden, es geht in die falsche Richtung, wenn das immer häufiger einfach so geschieht, schlicht weil es möglich ist, unterschiedslos von allen. Nur: Der Tabubruch, der immer wieder beschworen wird, wäre es nicht. Anlasslos auf Vorrat gespeichert werden auch die Videoaufnahmen öffentlicher Plätze, siehe Reeperbahn, und selbst der Entwurf aus dem Justizministerium selbst sieht schließlich eine siebentägige Speicherung im Internet vor. Um Tabus geht es also nicht. Und das immer wieder gehörte Argument, jeder Bürger würde verdächtigt, wenn seine Daten gespeichert werden, ist schlicht Unsinn.

Weil es aber um Fakten nicht geht, wird das bekannteste Ergebnis einer ganzen Amtszeit einer Justizministerin vermutlich lauten, dass sie ein umstrittenes Projekt verhindert hat. Und ihr Innenministerkollege kann sich rühmen, mit ihr nicht einmal über ihren Kompromissvorschlag gesprochen zu haben. Was für eine Kinderei.
Mehr zum Thema