KI-Musikanbieter darf fremde Melodien nicht ungefragt nutzen

Wer Musik ohne Lizenz für Künstliche Intelligenz nutzt, verstößt gegen deutsches Urheberrecht. Das hat das Landgericht München entschieden. Der Rechte-Verwerter Gema hatte den KI-Musikanbieter Suno verklagt. Laut des Urteils darf das US-Unternehmen die Melodien der von der Gema vertretenen Komponisten nicht ungefragt nutzen. Suno wurde zu Schadenersatz verurteilt. In welcher Höhe ist noch unklar. Suno gilt als eine führende Plattform für KI-generierte Musik. Das Startup aus den USA wird von Investoren mit mehr als fünf Milliarden Dollar bewertet. Trainiert wurde die Anwendung mit dem kostenlosen Musikangebot auf Youtube, unter anderem mit Stücken wie "Rasputin" und "Daddy Cool" von Boney M.