Keine Entschädigung für Maike Kohl-Richter

    Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug Bundesgerichtshof (BGH) ist am Eingang des BGH zu sehen.
    Bundesgerichtshof © picture alliance/dpa / Christoph Schmidt
    Maike Kohl-Richter, die Witwe des des verstorbenen Alt-Bundeskanzlers Kohl, bekommt keine Entschädigung im Streit um Zitate des Altkanzlers. So hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe über einen jahrelangen juristischen Streit entschieden. Der Rechtsstreit hatte nach Erscheinen des Buchs 2014 schon zu Lebzeiten Kohls begonnen. Seine Klage gegen die Autoren des Buches "Vermächtnis - die Kohl-Protokolle" wurde von seiner Witwe weitergeführt. Der Altkanzler warf den Journalisten Tilman Jens und Heribert Schwan vor, das Buch ohne sein Einverständnis veröffentlicht und sein Persönlichkeitsrecht verletzt zu haben. Kohls Witwe hatte eine Entschädigung von mindestens fünf Millionen Euro verlangt.