Katholische Kirche in Deutschland liberalisiert Arbeitsrecht

    Gipfelkreuz auf einem Berg in Bayern, dahinter reissen die Wolken auf.
    Aufbruch in der Katholischen Kirche? Die deutschen Diözesen liberalisieren ihr Arbeitsrecht. © imago images | Westend61
    Die katholische Kirche in Deutschland ändert ihr Arbeitsrecht für ihre rund 800.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die der Caritas. Die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands beschloss eine Änderung der sogenannten Grundordnung des kirchlichen Dienstes. Künftig soll dann die private Lebensgestaltung, insbesondere Beziehungsleben und Intimsphäre wie etwa Wiederheirat nach einer Scheidung oder eine Homo-Ehe, keinen Anlass mehr für Entlassungen bieten. Vielfalt in kirchlichen Einrichtungen - auch bei sexueller Identität - wird als Bereicherung anerkannt. Als Kündigungsgründe und Einstellungshindernis bleiben "kirchenfeindliches Verhalten" und der Austritt aus der Kirche. Vertreter aus Kirche und Politik reagierten mit Zustimmung und Erleichterung. Die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Irme Stetter-Karp, bezeichnete die Reform als "überfälligen Schritt". Die Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes, Eva Maria Welskop-Deffaa, sprach von einem "Paradigmenwechsel". Entscheidend sei nun, dass die neue Ordnung so schnell wie möglich in allen Bistümern in Kraft gesetzt werde.