Justizministerium plant Accountsperren bei digitaler Gewalt

    Der EU-Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Hassrede auf einem Display eines Handys in englischer Sprache dargestellt.
    Der EU-Verhaltenskodex war ein erster Schritt zur Bekämpfung von Hassrede, aber letztlich nur eine freiwillige Selbstverpflichtung der IT-Unternehmen, die ihn unterzeichnet haben. © imago-images / NurPhoto / Jonathan Raa
    Im Zusammenhang mit Persönlichkeitsverletzungen in sozialen Netzwerken wird derzeit auch über Accountsperren für Täter diskutiert. Ein Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums sieht diesen Schritt in schwerwiegenden Fällen von digitaler Gewalt vor. Die Juristin Josephine Ballon von der Beratungsorganisation HateAid machte im Deutschlandfunk deutlich, dass dies aber nicht das einzige Mittel zur konsequenten Strafverfolgung sei. Digitale Gewalt sei vielfältig und habe viele Gesichter. Deswegen gebe es kein einzelnes effektives Mittel. Zwar seien Fälle vorstellbar, bei denen Sperren sinnvoll wären, wenn diese aber zu beliebig ausfielen, würden sich die Täter neue Accounts anlegen und einfach weitermachen, so die Juristin. Unterdessen teilte EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton mit, dass Twitter aus einem Abkommen gegen die Verbreitung von Desinformation austrete. Die bisherige freiwillige wird ab dem 25. August zu einer gesetzlichen Verpflichtung im Rahmen des sogenannten EU-Gesetzes über digitale Dienste. Bundesinnenministerin Nancy Faeser nannte das Vorgehen von Twitter verantwortungslos. Es sei gut, dass es in Kürze striktere EU-Regeln gebe. Auch Digitalminister Volker Wissing drohte mit Konsequenzen. Twitter sollte sich seiner besonderen Verantwortung bewusst werden und sein Engagement eher stärken als sich zurückzuziehen, sagte er den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Andernfalls werde man über verpflichtende Maßnahmen sprechen müssen.