Justiz

    Freispruch für Wulff

    Wirkt erleichtert: Christian Wulff nach dem Freispruch in Hannover.
    Wirkt erleichtert: Christian Wulff nach dem Freispruch in Hannover. © picture-alliance/dpa/Julian Stratenschulte
    27.02.2014
    Zwei Jahre nach seinem Rücktritt als Staatsoberhaupt ist der Prozess gegen Christian Wulff mit einem Freispruch zu Ende gegangen. Im Raum stand der Vorwurf, dass er als niedersächsischer Ministerpräsident Zuwendungen eines Filmunternehmers angenommen habe.
    Im Mittelpunkt des Prozesses vor dem Landgericht Hannover stand die Zahlung von 753,60 Euro. Mit dieser Summe soll der wegen Vorteilsgewährung mitangeklagte Filmmanager David Groenewold im Jahr 2008 Christian Wulff und seiner Familie einen Hotelaufenthalt während des Münchner Oktoberfestes finanziert haben. Umgekehrt soll sich der damalige niedersächsische Ministerpräsident für ein Filmprojekt Groenewolds eingesetzt haben. Vor Gericht bestritten die Angeklagten einen Zusammenhang.
    Die Staatsanwaltschaft kann nun eine Woche beraten, ob sie Revision einlegt.
    Unklare Finanzierungen
    In der Vergangenheit war der ehemalige Bundespräsident mit verschiedenen unklaren Finanzierungen konfrontiert worden, die in seine Zeit als Ministerpräsident zurückreichten. Angefangen hatte es mit einem Privatkredit zur Bezahlung seines Einfamilienhauses, das die Frau eines Osnabrücker Unternehmers Wulff 2008 gewährt hatte.
    Allein auf weiter Flur
    Später gab es weitere Enthüllungen über frühere Urlaube des Bundespräsidenten bei befreundeten Unternehmern. Als Anfang 2012 bekannt wurde, dass Wulff mit einem Anruf bei "Bild"-Chefredakteur Kai Diekmann versucht hatte, den Artikel über seinen Hauskredit zu verhindern, distanzierten sich immer mehr Politiker auch in der CDU von ihm.
    Im Februar 2012 leitete die Staatsanwaltschaft Hannover Ermittlungen wegen des Verdachts der Vorteilsannahme ein.
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