Journalistenverband kritisiert Gerichtsurteil zugunsten von Holger Friedrich

    Das Bild zeigt Holger Friedrich, den Eigentümer der Berliner Zeitung. Der Verleger trägt einen langen dunkelgrauen Vollbart und gestikuliert mit den Händen.
    Der Eigentümer der Berliner Zeitung, der Verleger Holger Friedrich © picture alliance/Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa
    Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hält den Beschluss des Berliner Landgerichts im Fall Julian Reichelt gegen den Verleger der "Berliner Zeitung", Holger Friedrich, für nicht vereinbar mit einem wirksamen und praktikablen Informantenschutz. In der richterlichen Entscheidung komme eine "abenteuerliche Rechtsauffassung" zum Ausdruck, die mit der Lebenswirklichkeit im Journalismus nicht kompatibel sei, erklärte der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall in Berlin. Das Berliner Landgericht hatte in Friedrichs Weitergabe von Informationen des ehemaligen "Bild"-Chefredakteurs an den Springer-Konzern keinen Verstoß gegen den Informantenschutz gesehen. Dafür hätte vorher ein Vertrag abgeschlossen werden müssen, erklärte das Landgericht. Mit Blick auf diesen und andere Gerichtsbeschlüsse sowie auf Durchsuchungen und Abhörmaßnahmen gegen Journalisten fordert der DJV die Justizbehörden auf, dem Grundrecht der Presse- und Meinungsfreiheit mehr Respekt zu verschaffen. Das Vorgehen einiger Staatsanwaltschaften gegen Medienschaffende sei problematisch.