"Jeder Mensch soll eine zweite Chance haben"

Moderation: Dieter Kassel · 22.01.2007
Vor der Anhörung der früheren RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht hat der Jurist und RAF-Experte Butz Peters für eine vorzeitige Entlassung der 57-Jährigen plädiert. 30 Jahre nach dem Deutschen Herbst wäre es eine Art "Zeichen der Versöhnung", sagte Peters im Deutschlandradio Kultur.
Dieter Kassel: Beide würden gerne ausgerechnet im Jahr 2007 rauskommen aus dem Knast. Klar, wie wir gerade gehört haben, mit Hilfe des Gnadenerlasses des Bundespräsidenten. Und bei Brigitte Mohnhaupt gibt es heute die erste Anhörung durch das zuständige Oberlandesgericht Stuttgart. Am Telefon begrüße ich dazu jetzt Butz Peters, er ist Jurist und hat inzwischen mehrere Bücher über die Geschichte der Roten Armee Fraktion geschrieben, als letztes erschien im vergangenen Jahr der Band "Der letzte Mythos der RAF – Wer erschoss Wolfgang Grams?" Guten Morgen, Herr Peters!

Butz Peters: Guten Morgen, Herr Kassel!

Kassel: Was spricht juristisch für eine Freilassung von Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar?

Peters: Das Oberlandesgericht Stuttgart muss heute eine schwierige Abwägung vornehmen, nämlich die Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe, wie es im Strafgesetzbuch im Paragraphen 57 heißt. Das Gericht kann die Aussetzung dann anordnen, wenn erstens 15 Jahre der Strafe verbüßt sind und nicht die besondere Schwere der Schuld des Verurteilten die weitere Vollstreckung gebietet. Bei Mohnhaupt hat das Oberlandesgericht Stuttgart 24 Jahre als Mindestverbüßungsdauer festgesetzt, in Anbetracht von neun Morden und neun Mordversuchen, weswegen sie verurteilt wurde. Das wurde auch festgestellt damals in dem Urteil 1985, dass sie Rädelsführerin der Rote-Armee-Fraktion gewesen ist.

Kassel: Bei Christian Klar soll ja nun der Bundespräsident entscheiden. Er hatte es, das muss man dazu erklären, ja schon vor einigen Jahren bei Johannes Rau versucht. Nun ist natürlich der Amtsnachfolger gefragt. Was gibt es eigentlich da für juristische Regeln. Hat sich der Bundespräsident an irgendwas zu halten oder entscheidet der nur nach seinem Gewissen?

Peters: Das ist ein reiner Gnadenakt. Beim Oberlandesgericht Stuttgart geht es um eine Strafrechtsbestimmung, die ausgelegt werden muss. Bei Christian Klar ist es ein reiner Gnadenerweis des Bundespräsidenten, da gibt es praktisch keine Vorschriften für. In Stuttgart kann die Freiheitsstrafe ausgesetzt werden, wenn dies unter Berücksichtigung der Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit verantwortet werden kann. Dabei zu berücksichtigen sind unter anderem die Persönlichkeit der Verurteilten, das Gewicht bei einem Rückfall des bedrohten Rechtsgutes und das Verhalten der Verurteilten im Vollzug, und da muss man sehen.

Heute wird sich das Oberlandesgericht Stuttgart ein Bild von der Persönlichkeit von Brigitte Mohnhaupt machen. Sie ist 57 Jahre alt, und üblicherweise werden Personen, die eine solche Anhörung haben, von ihren Verteidigern regelrecht trainiert, damit sie dort einen möglichst guten Eindruck machen. Die Möglichkeit eines Rückfalls ist gering, denn die RAF hat sich ja vor neun Jahren aufgelöst. Und das Verhalten im Vollzug, da muss man sehen, dass sie neun Mal bislang bereits das Gefängnis verlassen durfte in Begleitung von Justizwachmeistern. Also das wäre bestimmt nicht passiert, wenn sie sich dort nicht ordentlich geführt hätte.

Kassel: Nun haben Sie aber, Herr Peters, schon gesprochen von auch einem ganz wichtigen Faktor, nämlich der Schwere der Schuld. Sie haben es selber noch mal gesagt, aus welchen Gründen Frau Mohnhaupt verurteilt worden ist. Sie ist, wie Christian Klar übrigens auch, zu fünfmal lebenslänglich verurteilt worden. Wie will man denn, sollte es, wir wollen da gar nicht spekulieren, die Entscheidung steht nicht fest, aber sollte es zu einer Freilassung kommen, wie will man das der Öffentlichkeit vermitteln: mehrere Morde, fünf Freiheitsstrafen, das versteht ein Laie ja sowieso nicht, es ist ja nicht absetzbar, und dann kommt jetzt plötzlich trotzdem eine vorzeitige Freilassung in Frage?

Peters: Das ist eine ganz, ganz schwierige Entscheidung. Das wird man der Öffentlichkeit bestimmt nicht einfach verdeutlichen können. Denken Sie beispielsweise an die mittlerweile 90-jährige Schleyer-Witwe Waltrude, die kategorisch erklärt hat: Lasst die Mörder meines Mannes nicht frei. Oder denken Sie an den Sohn von Buback, damals Generalbundesanwalt, der mitbekommen hat in jungen Jahren, wie sein Vater sich eingesetzt hat Tag und Nacht, dem Terrorspuk ein Ende zu machen.

Deswegen hat ihn Andreas Bader zu seinem Hauptfeind auserkoren, deswegen hat Andreas Bader den Auftrag gegeben, ihn zu ermorden, und so wurde er dann auch erschossen von einem RAF-Kommando. Auf der anderen Seite aber muss man sehen, dass nun das Gesetz, das Strafgesetzbuch, auch das Bundesverfassungsgericht gesagt haben, dass es für jeden Verurteilten auch bei besonders schwerer Schuld eine Chance verbleiben muss, seine Freiheit wiedererlangen zu können. Und genau darum geht es. Also sollte Frau Mohnhaupt in absehbarer Zeit auf freien Fuß kommen, so ist es das, was das Strafgesetzbuch, was das Bundesverfassungsgericht vorgegeben haben: Jeder Mensch soll eine zweite Chance haben.

Kassel: Nun haben Sie gesagt, eine Rückfallgefahr bei Brigitte Mohnhaupt bestehe nicht. Aus dem logischen Grund, dass es die RAF nicht mehr gibt, ist es natürlich richtig, aber die Mohnhaupt ist ja in den siebziger Jahren schon mal im Gefängnis gelandet, kam wieder frei und wurde sofort wieder für die Rote Armee Fraktion aktiv. Terrorgruppen gibt es immer, man kann notfalls selber eine gründen. Selbst diese erstmal so unwahrscheinlich scheinende Rückfallgefahr, halten Sie die wirklich für so gering?

Peters: Ich halte das für relativ gering, weil, wenn man sich anschaut die Auflösungserklärung der RAF aus dem Jahr 1998: Da hat die RAF gesagt, das Projekt Stadtguerilla ist gescheitert, wir geben es auf. Dort in diesem Papier analysiert die RAF sehr genau, warum ihr Vorhaben gescheitert ist, nämlich eine Revolution in Deutschland gewaltsam herbeizuführen, nämlich weil sie kein Umfeld sich schaffen konnte, also keine Sympathisanten hatte.

Im Laufe der Zeit haben sich immer mehr Menschen von der RAF abgewandet, so dass die RAF am Ende völlig isoliert da stand. Also das Projekt ist gescheitert. Meine Einschätzung ist, dass die Wahrscheinlichkeit, dass Frau Mohnhaupt nun versucht, wenn sie mit, sagen wir, mit 57, 58, 59 wieder in die Freiheit kommt, dass sie dann noch mal versucht wieder von vorne anzufangen, also diese Gefahr halte ich für relativ gering.

Kassel: Wenn wir mal davon ausgehen, dass Brigitte Mohnhaupt durch diesen Rechtsweg, dass vielleicht auch Christian Klar relativ bald durch Horst Köhler, den Bundespräsidenten, dass die beiden wieder ihre Freiheit erlangen, was würde das denn für den Staat bedeuten, Stichwort Terrorherbst 1977. Im Nachhinein hat man ja auch festgestellt, damals waren die Gerichte sehr aufgeregt und haben sehr hart entschieden. Was würde das in diesem Zusammenhang bedeuten, wenn man jetzt plötzlich großzügig wäre?

Peters: Ja, man muss ja sehen, dass die Großzügigkeit der Gerichte schon eingesetzt hat Anfang der neunziger Jahre, da waren ja die zehn RAF-Aussteiger in der DDR verhaftet worden, die haben wesentlich mildere Strafen bekommen als Personen, die zehn Jahre zuvor verurteilt worden sind. Also ich glaube, die Hysterie ist jetzt aus der Rechtssprechung heraus, die Gefahr RAF gibt es nicht mehr. Also ich denke, nach 30 Jahren deutscher Herbst ist es an der Zeit bei Menschen, die praktisch kurz vor dem Rentenalter stehen, auch eine gewisse Milde walten zu lassen.

Kassel: Diese beiden, Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar, gehören zu den Köpfen der so genannten zweiten Generation der RAF. Es gab ja mindestens noch eine dritte. Erst 1998 hat sich die RAF ganz offiziell aufgelöst. Ich habe immer das Gefühl, von der dritten redet man kaum. Wie war eigentlich die Strafverfolgung und die juristische Aufarbeitung da?

Peters: Wer bei der dritten Generation dahinter gesteckt hat, das ist noch weitgehend dichter Nebel für die Ermittler. Diese dritte Generation hat ja zehn Morde begangen: an MTU-Chef Ernst Zimmermann, Edward Pimental, das war ein GI, er wurde ermordet, weil man seine ID-Card brauchte, um auf die Rhein-Main-Airbase in Frankfurt zu kommen. Getötet wurden zwei US-Bürger, Siemens-Vorstandschef Karl Heinz Beckurts hat diese dritte Generation ermordet ebenso wie Georg von Braunmühl, Alfred Herrhausen, Detlev Karsten Rohweder, am Ende noch 1993 Michael Newrzella, einen GSG-9-Kommissar in Bad Kleinen.

Eine einzige Tat ist nur vollständig geklärt, das war der letzte Mord an den GSG-9-Beamten. Alles andere ist im Nebel nach wie vor. Verhaftet worden sind nur drei dieser Mitglieder, Eva Haule, Birgit Hogefeld und Wolfgang Grams wurde tödlich verletzt, das heißt, der Rest ist völlig unklar und die Ermittler tappen auch noch 15, 20 Jahre nach diesen Anschlägen im Dunklen, nichts Genaues weiß man. Man weiß ja nicht mal, wer 1998 die Auflösungserklärung der RAF verfasst hat.

Kassel: Zum Schluss noch einmal kurz zurück auf Christian Klar und Brigitte Mohnhaupt. Mir ist bewusst, Herr Peters, wie ungern Juristen spekulieren. Aber gerade im Jahr 2007, wir haben es mehrmals erwähnt, 30 Jahre nach dem deutschen Terrorherbst: Glauben Sie, dass, egal ob nun wie der Mohnhaupt das Oberlandesgericht Stuttgart oder bei Christian Klar sogar der Bundespräsident, glauben Sie, dass die, in deren Händen es liegt, ausgerechnet im Jahr 2007 eine Freilassung ermöglichen werden?

Peters: Es wäre ja auch eine Art Zeichen zur Versöhnung nach diesen 30 Jahren. Es war damals eine schreckliche Zeit, es war nach meinem Empfinden die schlimmste Zeit in Deutschland, der Deutsche Herbst, man wusste nicht, was passiert als Nächstes, der Staat war genötigt. Aber schauen Sie, damals unter Brigitte Mohnhaupt haben 38 Mitglieder in den fünf Jahren, als sie Kopf der zweiten Generation war, "gearbeitet", alle sind mit Ausnahme von Christian Klar auf freiem Fuß.

Überall dort hat es die Überlegungen gegeben, die es jetzt ja auch wieder gibt, und dort haben überall Gerichte gesagt, teilweise auch der Bundespräsident, jetzt ist genug gebüßt, nach den Regeln des Strafgesetzbuches, nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes müssen diese Menschen auch eine zweite Chance haben. Niemand von denen ist zurück in den Terrorismus gekehrt, also einen Rückfall dort hat es in keinem einzigen Fall gegeben.

Kassel: Herzlichen Dank. Der Jurist und RAF-Experte Butz Peters war das, über eine mögliche Freilassung der RAF-Terroristen Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar. Im Fall von Brigitte Mohnhaupt findet heute eine Anhörung durch das Oberlandesgericht Stuttgart statt, eine öffentliche Erklärung wird es danach aber voraussichtlich erstmal nicht geben.