Ins JVA Stadelheim nach Klimaprotest

Ein Polizeieinsatz zur IAA wirft Fragen auf

04:50 Minuten
Im Vodergrund sind Gitterstäbe, durch die der Innenhof der Frauenabteilung der Justizvollzugsanstalt (JVA) Stadelheim in München zu sehen ist, als der Neubau 2009 beendet war.
Anfang September hatte sich eine Aktivistin aus Protest an einer Autobahnbrücke abgeseilt. Danach wurde sie drei Tage in der JVA Stadelheim eingesperrt. © picture-alliance/ dpa / Andreas Gebert
Von Tobias Krone · 22.09.2021
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Junge Menschen haben gegen die Automesse demonstriert – Studentin Mirjam sollte für die Dauer der IAA ins Gefängnis. Nach drei Tagen und dem Gang vor ein Gericht kam sie wieder frei. Fragen an die Polizei bleiben unbeantwortet.
Sie studiert Jura in Passau – und klettert gern. Wie über 1500 andere Aktivistinnen und Aktivisten findet Mirjam, dass das Klima und die Umwelt auch unter E-Autos leiden werden. Für ihre Form von Klimaprotest ist sie bereit, sich mit der Polizei anzulegen.
Am Morgen des Eröffnungstags der Internationalen Automobil Ausstellung (IAA Mobility) in München vor zwei Wochen seilen sich Mirjam und ein Mitstreiter bei Germering, westlich von München, an einer Brücke über die Autobahn ab – mit einem Transparent: "Block IAA!" steht darauf.

Am Seil über der Autobahn

Manche, die vorüberfahren, hupen. Schnell kommt die Polizei, wie Mirjam erzählt. "Das ist natürlich ein bisschen eine Gratwanderung, wenn man an der Autobahnbrücke hängt und sie sagen, man soll hochkommen und man sagt: 'Naja, ist jetzt gar nicht gegen Sie, und ich will Ihnen hier jetzt gar nicht extra Arbeit machen, aber wir sind sehr gut gesichert.' Ich habe ihnen immer wieder meine Sicherung erklärt. Uns geht’s gut, alles ist sicher. Wir können leider noch nicht hochkommen, wir müssen hier länger bleiben, um unseren Protest wirksam Ausdruck zu verleihen."
Die 24-Jährige, die nur ihren Vornamen im Radio hören will, hat einen drahtigen Körper und ist voller Energie. Zwei Wochen später wirkt sie stolz über die zweistündige Aktion – und gleichzeitig ein bisschen ungläubig über das, was dann noch am selben Tag folgte: Mehrere Tage verbringen Mirjam und drei Mitstreiter, die rund um München Kletteraktionen an Autobahnbrücken machten, in Einzelzellen des Gefängnisses München-Stadelheim.
Eine Geschichte, die so nur in Bayern möglich ist, denn hier kann man auch ohne Urteil ins Gefängnis kommen – wenn die Polizei findet: Man könnte in Zukunft die Ordnung stören.

Präventivgewahrsam für die Dauer der IAA

"Es ist davon auszugehen, dass die Betroffene weitere, ähnlich gelagerte Straftaten und Ordnungswidrigkeiten begehen wird, um die IAA zu stören oder zu verhindern." So begründet das Amtsgericht Erding schriftlich einen sogenannten Präventivgewahrsam über Mirjam für die gesamte Zeit der IAA. Für sechs Tage heißt das: Gefängnis.
Wohlgemerkt, mit einer möglichen Strafe für die Autobahnaktion hat das nichts zu tun, denn eine Gefängnisstrafe würde diese wohl nicht nach sich ziehen.
Eine junge Frau steht vor einer weißen Wand
Aktivistin Mirjam seilte sich von der Autobahnbrücke ab, um gegen die IAA in München zu protestieren.© Tobias Krone
Der Strafrechtsprofessor an der Ludwig-Maximilians-Universität München Mark Zöller sagt: "Das ist immer relativ schwierig juristisch zu fassen, solange die Aktivisten per se friedlich sind, also sich nicht gegen eine Festnahme wehren beispielsweise."
Im Beschluss des Erdinger Amtsgerichts, das der Redaktion vorliegt, ist nichts von Widerstand gegen eine Festnahme zu lesen.

Gerichtsort Erding

Fragen wirft der Gerichtsort auf. Denn Erding liegt eine knappe Stunde von Germering entfernt, auf der anderen Seite von München. Laut Gerichtswebseite wäre eigentlich das Amtsgericht Fürstenfeldbruck zuständig.
Aktivisten seilen sich an einer Brücke über der Autobahn A96 bei Germering ab. Auf dem Banner steht „Block IAA“. Die Autobahn wurde Richtung München gesperrt. Polizei und Feuerwehr sicherten die betreffende Stelle.
Nach dem Protest ging es ins Gefängnis. Eine Geschichte, die so nur in Bayern möglich ist.© picture alliance / dpa / Peter Kneffel
Klaus Schulz ist einer der Anwälte der Aktivistinnen und Aktivisten. "Mir hat dann ein Anwalt vor Ort gesagt, da wäre da in der Beschwerdeinstanz das Landgericht München zuständig gewesen", sagt der Jurist, "wohl ein Gericht, das da sehr genau hinschaut, und wo die Polizei schon ab und zu eine Schlappe erlitten hat. Und deswegen habe man, so die Mutmaßung, die Aktivisten nach Erding verbracht."
Hat sich hier die Polizei eigens ein polizeifreundliches Gericht gesucht? Eine Anfrage beim Polizeipräsidium München bleibt bis zum Redaktionsschluss unbeantwortet.

Kein Besuch in der JVA, kein Telefon

Eine weitere Frage der Aktivistinnen und Aktivisten: Warum bringt man vier von ihnen statt in Polizeizellen in die JVA München-Stadelheim – einem Ort, der für ehemalige Insassinnen wie die Rechtsterroristin Beate Zschäpe bekannt ist? Auch hierzu bleibt die Polizei Antworten schuldig.
Mirjam klagt über harte Einzelhaftbedingungen, die bei ihr zu Herzrasen geführt hätten – und die sich nicht von Bedingungen für Straftäter unterschieden hätten. Sie durfte keinen Besuch empfangen, hatte kein Telefon – obwohl Menschen in Gewahrsam das eigentlich zusteht.
Mirjam erzählt von einem Gespräch mit einer Gefängnismitarbeiterin. "Die hat mich nur ein bisschen verständnislos angelächelt und meinte dann schließlich: Sie sind jetzt hier im Gefängnis, also sind Sie Gefangene. Wir haben Hausregeln, Sie werden genauso behandelt wie alle anderen auch, was anderes geht hier nicht. Fertig. Punkt."
Dieser Erzählung widerspricht die Anstaltsleitung schriftlich auf Anfrage. Die JVA habe nur Amtshilfe geleistet – für die Art und Weise des Gewahrsams sei die Polizei verantwortlich gewesen.

Gericht hebt Gewahrsam auf

Nach drei Tagen hebt das Amtsgericht Landshut den Gewahrsam vorzeitig auf – nach Beschwerden der Anwälte. Die Begründung: Die Aktionen an den Autobahnen seien vorbei, das Klettermaterial beschlagnahmt, eine Wiederholungsgefahr sei gering. Das ist ein Erfolg für die Aktivistinnen und Aktivisten.
Jurist Mark Zöller findet, es sei auch eine Mahnung an die Polizei bei der Behandlung von politischen Aktivistinnen und Aktivisten, "die sich, also zumindest rechtsverbindlich festgestellt, noch nichts haben zu Schulden kommen. Und da sind manche doch ein bisschen schnell bei der Hand und sagen: Ja, dann sperren wir sie ein bis 18 Uhr, Ende der IAA. Die Freiheitsentziehung ist der härteste Grundrechtseingriff, den der Staat zur Verfügung hat, und damit sollte man eben nicht leichtfertig umgehen."
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