Indiens kultureller Notstand
In Indien gilt das kulturelle Miteinander derzeit nicht besonders viel. Künstler mit abweichenden Meinungen werden drangsaliert, sowohl von einzelnen Gruppen als auch vom Staat. Von demokratischer Reife ist wenig zu spüren.
Als streitlustig zelebrierte der indische Philosoph Amartya Sen seine Landsleute 2005 in einem vielbeachteten Essay-Band. Doch die Tradition der öffentlichen Debatte, des intellektuellen Pluralismus und der geistigen Großzügigkeit, die Sen in "The Argumentative Indian" zeichnete, war schon damals ein frommer Wunsch. Längst dominiert intolerante Streitsucht den öffentlichen Raum.
Immer öfter schwingen sich einzelne religiöse oder gesellschaftliche Gruppen zu Richtern über die Grenzen intellektueller, künstlerischer oder wissenschaftlicher Freiheit in Indien auf, werden Schriftsteller, Musiker, Maler, Intellektuelle und ganz normale Bürgerinnen und Bürger schikaniert, verklagt und verhaftet, wenn sie die Konvention herausfordern.
In seiner Heimat herrsche kultureller Notstand, meinte der indisch-stämmige Schriftsteller Salman Rushdie jüngst. Das ist keine Übertreibung.
Immer öfter schwingen sich einzelne religiöse oder gesellschaftliche Gruppen zu Richtern über die Grenzen intellektueller, künstlerischer oder wissenschaftlicher Freiheit in Indien auf, werden Schriftsteller, Musiker, Maler, Intellektuelle und ganz normale Bürgerinnen und Bürger schikaniert, verklagt und verhaftet, wenn sie die Konvention herausfordern.
In seiner Heimat herrsche kultureller Notstand, meinte der indisch-stämmige Schriftsteller Salman Rushdie jüngst. Das ist keine Übertreibung.
Bilder von unbekleideten Hindu-Gottheiten entfernt
Nur ein paar Beispiele der letzten Wochen und Monate: In Kaschmir löst sich eine Frauen-Rock-Band auf, nachdem ein muslimischer Kleriker eine Fatwa gegen sie erlassen hat und den Musikerinnen im Internet anonym Gewalt angedroht wird; in Bangalore muss eine Galerie Bilder von unbekleideten Hindu-Gottheiten aus einer Ausstellung entfernten; in Tamil Nadu wird ein Thriller verboten, der sich mit islamistischem Terrorismus befasst.
Der Soziologe Ashis Nandy handelt sich eine Anzeige ein, weil er darauf hingewiesen hatte, dass Korruption unter den sozialen Randgruppen Indiens besonders weit verbreitet zu sein scheint; in Mumbai wird eine junge Frau verhaftet, die sich per Facebook darüber beschwert hatte, dass die Metropole nach dem Tod eines radikalen Hindu-Nationalisten praktisch zum Stillstand gekommen war; eine andere Facebook-Nutzerin wird festgenommen, weil sie den Eintrag mit "gefällt mir" versehen hatte.
So geht es seit Jahren, Jahrzehnten in Indien: einige wenige empören sich mehr oder weniger gewalttätig über Bücher, Bilder, Filme, die ihnen nicht passen. Der Staat spielt mit, setzt Werke auf den Index oder strengt Verfahren gegen Personen an, weil sie angeblich geeignet sind, religiöse Empfindungen zu verletzen oder Bevölkerungsgruppen gegeneinander aufzuhetzen.
Der Soziologe Ashis Nandy handelt sich eine Anzeige ein, weil er darauf hingewiesen hatte, dass Korruption unter den sozialen Randgruppen Indiens besonders weit verbreitet zu sein scheint; in Mumbai wird eine junge Frau verhaftet, die sich per Facebook darüber beschwert hatte, dass die Metropole nach dem Tod eines radikalen Hindu-Nationalisten praktisch zum Stillstand gekommen war; eine andere Facebook-Nutzerin wird festgenommen, weil sie den Eintrag mit "gefällt mir" versehen hatte.
So geht es seit Jahren, Jahrzehnten in Indien: einige wenige empören sich mehr oder weniger gewalttätig über Bücher, Bilder, Filme, die ihnen nicht passen. Der Staat spielt mit, setzt Werke auf den Index oder strengt Verfahren gegen Personen an, weil sie angeblich geeignet sind, religiöse Empfindungen zu verletzen oder Bevölkerungsgruppen gegeneinander aufzuhetzen.
Die Verfassung erlaubt dem Staat vielfältige Einschränkungen
Besonders oft versuchen Regionalpolitiker sich bei Muslimen anzubiedern, indem sie Salman Rushdie mit Auftrittsverboten belegen, gerade wieder in Westbengalen. Als Rushdies "Satanische Verse" 1988 von dem iranischen Ayatollah Khomenei mit einer Fatwa belegt wurde, war Indien übrigens das erste Land, das das Buch auf den Index setzte.
Ein reifer Umgang mit Meinungsvielfalt ist das nicht. Auf die indische Verfassung können jene, deren Ansichten niedergebrüllt werden, sich kaum berufen. Die sieht zwar Meinungsfreiheit vor, gestattet dem Staat aber deren Einschränkung aus allen erdenklichen Gründen, etwa wegen Bedenken um die "öffentliche Ordnung", "Anstand und Moral" oder "freundschaftliche Beziehungen zu anderen Staaten".
Auf Indiens Gerichte können die Verteidiger der Meinungsfreiheit auch nicht zählen. Zwar setzte der oberste Gerichtshof Ashis Nandys Verhaftung aus, beschied ihm aber, dass seine Ansichten unzulässig seien, weil eine Meinung immer jemanden verletzten könne. Das indische Rechtswesen spielt also jenen in die Hände, die per Selbstjustiz künstlerische und intellektuelle Freiheit ersticken.
Solange das Recht auf diese Freiheit nicht entschlossen geschützt und verteidigt wird, kann Indien jedoch nicht als echte Demokratie gelten, mag es auch noch so viele Wähler haben.
Für den streitbaren Inder, den Amartya Sen einst beschwor, ist die Erstickung des provokanten öffentlichen Diskurses ein herber Verlust und er ist ein Bärendienst an all jenen, die dadurch angeblich geschützt werden.
Sabina Matthay, geboren 1961, studierte Angewandte Sprachwissenschaft in Saarbrücken - mit Abstechern nach Exeter in England und Urbino in Italien. 1990 Einstieg in den Hörfunk beim Deutschen Dienst des BBC World Service in London. Auch nach der Rückkehr nach Deutschland und der Arbeit für verschiedene ARD-Sender ist sie dem Radio treu geblieben. Arbeitsschwerpunkte: Politik, Geschichte, Gesellschaft Großbritanniens und seiner ehemaligen Kolonien und Mandatsgebiete.
Ein reifer Umgang mit Meinungsvielfalt ist das nicht. Auf die indische Verfassung können jene, deren Ansichten niedergebrüllt werden, sich kaum berufen. Die sieht zwar Meinungsfreiheit vor, gestattet dem Staat aber deren Einschränkung aus allen erdenklichen Gründen, etwa wegen Bedenken um die "öffentliche Ordnung", "Anstand und Moral" oder "freundschaftliche Beziehungen zu anderen Staaten".
Auf Indiens Gerichte können die Verteidiger der Meinungsfreiheit auch nicht zählen. Zwar setzte der oberste Gerichtshof Ashis Nandys Verhaftung aus, beschied ihm aber, dass seine Ansichten unzulässig seien, weil eine Meinung immer jemanden verletzten könne. Das indische Rechtswesen spielt also jenen in die Hände, die per Selbstjustiz künstlerische und intellektuelle Freiheit ersticken.
Solange das Recht auf diese Freiheit nicht entschlossen geschützt und verteidigt wird, kann Indien jedoch nicht als echte Demokratie gelten, mag es auch noch so viele Wähler haben.
Für den streitbaren Inder, den Amartya Sen einst beschwor, ist die Erstickung des provokanten öffentlichen Diskurses ein herber Verlust und er ist ein Bärendienst an all jenen, die dadurch angeblich geschützt werden.
Sabina Matthay, geboren 1961, studierte Angewandte Sprachwissenschaft in Saarbrücken - mit Abstechern nach Exeter in England und Urbino in Italien. 1990 Einstieg in den Hörfunk beim Deutschen Dienst des BBC World Service in London. Auch nach der Rückkehr nach Deutschland und der Arbeit für verschiedene ARD-Sender ist sie dem Radio treu geblieben. Arbeitsschwerpunkte: Politik, Geschichte, Gesellschaft Großbritanniens und seiner ehemaligen Kolonien und Mandatsgebiete.

Sabina Matthay, Journalistin© privat