In Nordrhein-Westfalen dürfen Bibliotheken auch an Sonn- und Feiertagen öffnen.

In den öffentlichen Bibliotheken in Büchern und Zeitschriften schmökern oder Games und CDs ausleihen. Das ist in Nordrhein-Westfalen jetzt auch an Sonn- und Feiertagen erlaubt. Eine entsprechende Verordnung des Landes sei rechtmäßig, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig und wies eine Revision der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi zurück. Zuvor hatte das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht die Klage bereits abgewiesen. Bei den Bibliotheken sei das Land NRW zurecht davon ausgegangen, dass die Menschen diese nicht kommerziellen Orte der Kultur wie Theater und Museen nutzen, hieß es in der Begründung. Damit sei der Einsatz von Arbeitnehmern in öffentlichen Bibliotheken an diesen Tagen erforderlich.