In den meisten Bundesländern kein 3G für Gottesdienste

Die Mehrheit der Bundesländer verzichtet bislang auf 2G- oder 3G-Vorschriften für Religionsgemeinschaften. Das ergab eine Umfrage des Evangelischen Pressedienst unter den 16 Bundesländern. Nur in Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen sind Religionsgemeinschaften verpflichtet, den Impfstatus ihrer Gottesdienstbesucher zu überprüfen. Die 3G-Regel gilt dort grundsätzlich für alle Versammlungen und Veranstaltungen in Innenräumen. Auch in Bayern und Baden-Württemberg sind Gottesdienste von den verschärften Maßnahmen ausgenommen. Welche Regeln in den einzelnen Gemeinden gelten, kann aber auch regional abweichen. Die 20 evangelischen Landeskirchen etwa geben Empfehlungen aus. Wie sich die Gemeinde im geltenden rechtlichen Rahmen verhält, entscheiden aber meist die Gemeindeleitungen vor Ort.