IM Schubert: Der Name darf genannt werden

Von Günter Hellmich |
Eigentlich ist es von eher regionalem Interesse, ob der IM Schubert in einer Wanderausstellung, die durch die sächsische Provinz tourt, beim richtigen Namen genannt werden darf oder nicht. Der Mann ist einer von 320.000 Inoffiziellen Mitarbeitern, die von der Stasi-Unterlagenbehörde bisher enttarnt wurden.
Kein prominenter Mensch weder damals noch heute. Nach Presseberichten, verdient er mittlerweile sein Geld als erfolgreicher Unternehmer. Sein Geschäftssinn zu Zeiten der DDR bestand allerdings darin, die Bespitzelung christlicher Gruppen gegen realsozialistische Luxusgüter wie einen Motor für den Trabbi oder eine Moskau einzutauschen. Die Betroffenen wanderten dagegen zuweilen ins Gefängnis. Wenn der einstige IM nun nicht mehr so furchtbar gern an seine Vergangenheit erinnert werden will, wäre dies menschlich nur allzu verständlich. Dass er dagegen gerichtlich untersagen lassen will, dass sein Klarname in einer von Schülern
gestalteten Ausstellung genannt wird, obwohl diese schon seit 2005 an vielen Orten zu besichtigen war, macht den Fall zum Politikum.

Und so war es ja wohl auch gedacht. Hier geht es nur vordergründig um Persönlichkeitsrechte, denn durchaus absehbar hat erst das Verfahren für eine Publizität des Falles und damit auch der Person gesorgt. Hinter dem Prozess, der ja nach der heutigen rein formalen Entscheidung weitergehen wird, steckt die politische Absicht all diejenigen einzuschüchtern, die die Frechheit besitzen auch 18 Jahre nach dem Ende der SED-Herrschaft noch nachzufragen, wer damals eigentlich was gemacht hat.

Wohlgemerkt es geht nicht darum, jene, die loyal zur DDR und meinetwegen auch zum MfS gestanden haben, auf ewig zu stigmatisieren. Doch es muss erlaubt sein die Strukturen dieser untergegangenen Diktatur transparent zu machen. Und dazu gehören auch die konkreten Menschen, die diese Strukturen ausgefüllt haben. Von ihnen kann man verlangen, dass sie sich einer Aufklärung nicht entziehen. Niemand will ehemalige MfS-Mitarbeiter zu datenschutzrechtlichem Freiwild erklären, dessen Persönlichkeitsrechte zur Disposition stehen. Nur was jemand im Auftrage jenes untergegangenen Staates getan hat, muss er auch verantworten, zumal er dafür ja in der Regel nicht bestraft wird. Und das heißt zu allererst die Offenlegung zulassen, mit Namen, weil man es ja sonst nicht versteht.

Übrigens: Dass die Aufdeckung einer Stasikarriere nicht zwangsläufig in die gesellschaftliche Isolation führt, lässt sich an Hand vieler erfolgreicher PDS-Politiker nachvollziehen und nicht nur dort.