Waffenlieferungen

Das Völkerrecht und das deutsche "Nie wieder"

04:49 Minuten
Bundeskanzler Friedrich Merz  schüttelt die Hand des israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu während einer Pressekonferenz.
Ganz besonders Deutschland sollte das Völkerrecht beachten, findet der Musiker Michael Barenboim © picture alliance / dpa / Michael Kappeler
Von Michael Barenboim |
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Der Internationale Gerichtshof verhandelt über die Klage Nicaraguas gegen Deutschland. Im Zentrum stehen Israels Krieg in Gaza und deutsche Rüstungsexporte. Der Fall berührt die Lehren aus dem Holocaust. Und die Frage, wie weit „Nie wieder“ reicht.
In dieser Woche findet in Den Haag eine Anhörung statt, die hierzulande kaum beachtet wird. Vier Tage lang verhandelt der Internationale Gerichtshof (IGH) den Fall Nicaragua gegen Deutschland. Der Vorwurf: Die Bundesrepublik unterstütze Israel politisch, finanziell und militärisch und verstoße damit gegen die Völkermordkonvention.
Um die Sache selbst geht es noch gar nicht. Nach Einwänden Deutschlands wird zunächst über die Zulässigkeit der Klage und die Zuständigkeit des IGH verhandelt. Die inhaltliche Frage aber ist längst in der Welt. Und sie betrifft nicht nur Juristen.

Schutzmaßnahmen gelten auch für Drittstaaten

Die Völkermordkonvention entstand auch als Antwort auf die Verbrechen der Deutschen. Der Jurist Raphael Lemkin, der fast seine gesamte Familie im Holocaust verlor, prägte den Begriff des Völkermords. Die Konvention erfasst Taten, begangen in der Absicht, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören. Und sie verpflichtet die Staaten zu zweierlei: zu bestrafen und davor zu verhüten.
Im Fall Südafrika gegen Israel prüft der Gerichtshof derzeit, ob Israel einen Völkermord begeht. Die Pflicht zur Verhütung beginnt aber nicht erst mit einem Urteil, sondern schon bei ernsthafter Gefahr. Das hat der Gerichtshof 2007 klargestellt. Spätestens seit Januar 2024, als der IGH erstmals Schutzmaßnahmen vor einem möglichen Genozid im Gazastreifen anordnete, gelten auch für Drittstaaten besondere Sorgfaltspflichten.

Rüstungsexporte nach Israel: Rekordsummen trotz Kritik

Das Handeln der Bundesregierungen spricht eine andere Sprache. Im August 2025 schränkte Kanzler Friedrich Merz Rüstungsexporte ein, die in Gaza eingesetzt werden könnten. Im November hob er den Teilstopp mit Verweis auf die Waffenruhe wieder auf.
Seitdem stieg das Volumen der genehmigten Rüstungsexporte nach Israel sprunghaft an: allein im ersten Halbjahr 2026 auf rund 800 Millionen Euro – viermal so viel wie im ganzen Jahr davor. Der größte Einzelposten darin ist ein U-Boot. Aber die Genehmigungspraxis ist wieder die alte. Seit Januar 2024 sind es zusammen Rüstungsgüter für rund 1,16 Milliarden Euro. Für all das gilt jedoch: Die Pflicht zur Verhütung eines Völkermordes endet nicht mit einer Waffenruhe, sondern mit dem Ende der Gefahr.

Staatsräson vs. Völkerrecht: Deutschlands historische Verantwortung

Bundeskanzler Merz spricht von einem Dilemma: Deutschland müsse für Israels Sicherheit einstehen und zugleich für Menschenwürde und Recht. Nur stehen sich hier nicht zwei gleichrangige Güter gegenüber. Das Verbot, an einem Völkermord mitzuwirken, gehört zum zwingenden Völkerrecht – es steht nicht zur politischen Disposition.
Und Israels Sicherheit ist nicht dasselbe wie die unbegrenzte Belieferung einer Regierung mit Waffen. Wer beides gleichsetzt, erzeugt das Dilemma erst, das er beklagt. Denn was ist „Nie wieder“ wert, wenn es nur für manche gilt?

Humanitäre Lage in Gaza und die Völkermordkonvention

In Gaza sind rund zwei Drittel der Fläche unter israelischer Militärkontrolle und für die Bevölkerung kaum oder gar nicht zugänglich; die Menschen drängen sich auf dem Rest. Das dortige Gesundheitsministerium zählt mehr als 73.000 Getötete, darunter mindestens 21.000 Kinder; unabhängige Studien halten diese Zahlen eher für zu niedrig.
Das UN-Menschenrechtsbüro nennt Folter und Misshandlung palästinensischer Gefangener weit verbreitet und systematisch. Ende August verbreitete Israels Minister für Nationale Sicherheit Itamar Ben-Gvir ein KI-Video, in dem Häftlinge auf einem Fließband in ein Lager fahren und ausgemergelt wieder herauskommen. Nach Kritik löschte er es.
Deutschland hat eine historische Verantwortung. Aus ihr folgt nicht weniger Völkerrecht, sondern mehr. Wer „Nie wieder" ernst meint, muss prüfen, ob die eigene Unterstützung einen Völkermord ermöglichen könnte. Solange dieses Risiko besteht, darf Deutschland nichts liefern, was diese Gefahr vergrößert. Das ist keine radikale Forderung. Das ist das Mindeste.
Kein Staat sollte gegen die Völkermordkonvention verstoßen. Deutschland am allerwenigsten.

Michael Barenboim ist Geiger und Professor für Violine und Ensemblespiel an der Barenboim-Said-Akademie. Außerdem ist er Konzertmeister im West-Eastern Divan Orchestra.

Ein Mann mit dunklen Haaren in Hemd und dunkelblauem Anzug steht vor einer grauen Wand und hält eine Geige vor seinem Körper. Es handelt sich um Michael Barenboim.
© Marcus Höhn
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