Hohenzollern reichen Klage zu Schlösser-Inventar ein

Das Haus Hohenzollern hat im Streit mit dem Bund und den Ländern Brandenburg und Berlin um Vermögenswerte des früheren Herrscherhauses eine zweite Klage eingereicht. Darin gehe es unter anderem um Inventar aus Schlössern, Villen und einem früheren Hohenzollernmuseum in Berlin, bestätigte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Potsdam. In einer ersten Klage hatten die Hohenzollern eine Entschädigung für Immobilien verlangt, die von den Sowjets nach 1945 enteignet wurden. Das Land Brandenburg lehnte diese Entschädigung auf Basis des Einigungsvertrages ab. Laut Gesetz bekomme keinen Ausgleich, wer dem NS-System "erheblichen Vorschub geleistet habe". Auch die Ansprüche auf das Inventar aus Schlössern, wegen der das Haus Hohenzollern nun klagt, lehnte das Land Brandenburg ab. Im Gegensatz zu vielen Historikern bestreitet Georg Friedrich Prinz von Preußen als Chef der Hohenzollern die Vorschubleistung seiner Vorfahren. Er beruft sich dabei auf andere Einschätzungen.