Hocker für generelles Verbot eines Wechsels vom Vorstand in den Aufsichtsrat
In Zusammenhang mit der Schmiergeldaffäre bei Siemens hat sich Ulrich Hocker, Hauptgeschäftsführer der Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz, dagegen ausgesprochen, den direkten Wechsel vom Vorstand in den Aufsichtsrat von Unternehmen generell zu verbieten.
Das Problem sei zu vielschichtig, als das man ein generelles Verbot aussprechen sollte, sagte Hocker, der Mitglied der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex ist, am Freitag im Deutschlandradio Kultur.
Als Grundmaßstab für eine solche Entscheidung könne der Erfolg eines Vorstands gelten. Wer einem Unternehmen wenig Erfolg gebracht habe, disqualifiziere sich als erster. Zudem müssten die Vorstände in der Lage sein, aus dem operativen Geschäft herauszugehen und nur noch Kontrollfunktionen auszuüben.
Als positive Beispiele nannte er Lufthansa und E.on. Bei anderen Unternehmen wie der HVB aus München müsse man Zweifel erheben. Der Fall von Pierer bei Siemens sei noch drastischer: "Sie müssen bedenken, während seiner aktiven Zeit sind Untreuen begangen worden und jetzt soll er diese Untreuen während seiner aktiven Zeit kontrollieren lassen. Das geht nicht," sagt Hocker.
Hocker bestritt, dass die freiwillige Selbstkontrolle, die im Deutschen Corporate Governance Kodex verankert ist, nicht greift, auch wenn in 14 von 30 Dax-Unternehmen ehemalige Vorstandschefs die Aufsichträte leiten: "Diese neue Bestimmung ist nun mal erst ein bis zwei Jahre alt und diese Herren sind vorher bestimmt worden." Erst bei den nächsten Wahlen zu den Aufsichtsräten werde sich zeigen, ob entsprechend qualifizierte Kandidaten gewählt würden.
"Für mich ist das Wesentliche, dass darüber der Eigentümer, der Aktionär des Unternehmens bestimmt", sagte Hocker. Er spreche sich dafür aus, dass die Aktionäre in der Hauptversammlung nicht nur den Aufsichtsrat insgesamt, sondern auch den Aufsichtsratsvorsitz und den stellvertretenden Aufsichtsrat wählen.
Als Grundmaßstab für eine solche Entscheidung könne der Erfolg eines Vorstands gelten. Wer einem Unternehmen wenig Erfolg gebracht habe, disqualifiziere sich als erster. Zudem müssten die Vorstände in der Lage sein, aus dem operativen Geschäft herauszugehen und nur noch Kontrollfunktionen auszuüben.
Als positive Beispiele nannte er Lufthansa und E.on. Bei anderen Unternehmen wie der HVB aus München müsse man Zweifel erheben. Der Fall von Pierer bei Siemens sei noch drastischer: "Sie müssen bedenken, während seiner aktiven Zeit sind Untreuen begangen worden und jetzt soll er diese Untreuen während seiner aktiven Zeit kontrollieren lassen. Das geht nicht," sagt Hocker.
Hocker bestritt, dass die freiwillige Selbstkontrolle, die im Deutschen Corporate Governance Kodex verankert ist, nicht greift, auch wenn in 14 von 30 Dax-Unternehmen ehemalige Vorstandschefs die Aufsichträte leiten: "Diese neue Bestimmung ist nun mal erst ein bis zwei Jahre alt und diese Herren sind vorher bestimmt worden." Erst bei den nächsten Wahlen zu den Aufsichtsräten werde sich zeigen, ob entsprechend qualifizierte Kandidaten gewählt würden.
"Für mich ist das Wesentliche, dass darüber der Eigentümer, der Aktionär des Unternehmens bestimmt", sagte Hocker. Er spreche sich dafür aus, dass die Aktionäre in der Hauptversammlung nicht nur den Aufsichtsrat insgesamt, sondern auch den Aufsichtsratsvorsitz und den stellvertretenden Aufsichtsrat wählen.