Historiker fordert Entschuldigung vom Auswärtigen Amt
Der Berliner Historiker Wolfgang Wippermann hat den Sprecher des Auswärtigen Amtes, Martin Jäger, aufgefordert, sich für seine Äußerungen zu Forderungen ehemaliger NS-Opfer zu entschuldigen. Dessen Argument, wonach die sogenannten italienischen Militärinternierten nach der Haager Landkriegsordnung zur Arbeit hätten verpflichtet werden können, sei unfassbar.
Er unterstützte Entschädigungsforderungen ehemaliger italienischer NS-Zwangsarbeiter und griechischer Kriegsopfer, sagte Wippermann im Deutschlandradio Kultur. Die italienischen Kriegsgefangenen seien nach 1943 zur Zwangsarbeit eingesetzt und diskriminiert worden. "Das ist eindeutig Unrecht gewesen und muss auch nach meiner Ansicht entschädigt werden", so der Historiker von der Freien Universität Berlin weiter. Auch gegen die griechischen Opfer seien ohne Zweifel Kriegsverbrechen verübt worden.
"Ich gehe davon aus, dass wir noch mit weiteren Forderungen konfrontiert werden, von Bürgern einzelner Staaten und sogar von ganzen Opfergruppen wie etwa der Roma." Die Betroffenen wollten eine Feststellung, dass ihnen Unrecht angetan wurde, erklärte Wippermann. "Es geht ihnen nicht ums Geld, es geht ihnen um die Anerkennung." Die Deutschen hätten eine historische und moralische Pflicht zur einer solchen Wiedergutmachung.
Hintergrund ist ein Urteil des Kassationsgerichts in Rom, wonach Zwangsarbeiter vor italienischen Gerichten die Bundesrepublik auf Entschädigung verklagen könnten. Auch könnten griechische Opfer eines NS-Massakers durchsetzen, dass für ihre Entschädigung deutsches Vermögen in Italien beschlagnahmt wird. Die Bundesrepublik habe nicht das Recht, sich auf die Staatsimmunität zu berufen.
Das vollständige Interview mit Wolfagang Wippermann können Sie mindestens bis zum 9. November 2008 in unserem Audio-on-demand-Angebot nachhören. ( MP3-Audio )
"Ich gehe davon aus, dass wir noch mit weiteren Forderungen konfrontiert werden, von Bürgern einzelner Staaten und sogar von ganzen Opfergruppen wie etwa der Roma." Die Betroffenen wollten eine Feststellung, dass ihnen Unrecht angetan wurde, erklärte Wippermann. "Es geht ihnen nicht ums Geld, es geht ihnen um die Anerkennung." Die Deutschen hätten eine historische und moralische Pflicht zur einer solchen Wiedergutmachung.
Hintergrund ist ein Urteil des Kassationsgerichts in Rom, wonach Zwangsarbeiter vor italienischen Gerichten die Bundesrepublik auf Entschädigung verklagen könnten. Auch könnten griechische Opfer eines NS-Massakers durchsetzen, dass für ihre Entschädigung deutsches Vermögen in Italien beschlagnahmt wird. Die Bundesrepublik habe nicht das Recht, sich auf die Staatsimmunität zu berufen.
Das vollständige Interview mit Wolfagang Wippermann können Sie mindestens bis zum 9. November 2008 in unserem Audio-on-demand-Angebot nachhören. ( MP3-Audio )