Kommentar
Der Hinterbliebenenrente liege die absurde Vorstellung zugrunde, dass das Leben von Menschen bequem halbierbar sei, kritisiert die Schriftstellerin Tanja Dückers © picture alliance / dpa / Fabian Sommer
Armutsfalle Hinterbliebenenrente
04:12 Minuten

Wer heute einen Partner verliert, kämpft nicht nur mit der Trauer: Bei Schicksalsschlägen setzt der Sozialstaat den Rotstift an, berichtet die Schriftstellerin Tanja Dückers – auch aus eigener Erfahrung.
Vor 25 Jahren wurde die Witwenrente gesetzlich neu geregelt. Seitdem geht der Staat davon aus, dass beide Partner für sich genommen jeweils ausreichend verdienen, um sich und etwaige Kinder im Falle des Todes des Partners allein versorgen zu können.
Inwieweit das der Lebensrealität entspricht, steht jedoch auf einem anderen Blatt. Denn ungleiche Einkommensverhältnisse fördert ja nicht zuletzt der Staat selbst etwa durch das Ehegattensplitting, das ungleiche Verdienste in einer Ehe auch noch steuerlich belohnt.
Dass man mit zwei Einkommen andere Lebensentscheidungen fällt, wird in der staatlichen Logik nach dem Tod eines Partners außer Acht gelassen. Die Unterschiede können gravierend ausfallen: Entscheidet sich ein Paar für ein Kind oder Kinder? Wie groß fällt die Wohnung aus und die damit verbundene finanzielle Belastung? In welchem Beruf arbeitet man? Paare mit zwei soliden Einkommen entscheiden diese Fragen meist anders als in Beziehungen mit nur einem Hauptverdiener. So ein "Lebens-Setting" ist nachträglich oft nur sehr schwierig oder auch gar nicht zu ändern.
Die der Hinterbliebenenrente zugrunde liegende Vorstellung, dass das Leben von Menschen bequem halbierbar ist, erscheint vor diesem Hintergrund absurd. Wer in einer Stadt wohnt, weiß: Man kann nicht einfach seine Miete den neuen Lebensverhältnissen anpassen. Gerade in Großstädten ziehen kaum noch Bestandsmieter um, weil kleinere Wohnungen meistens genauso teuer sind wie die Wohnung, in der man schon länger wohnt, wenn nicht sogar teurer.
Berufstätige werden doppelt bestraft
Im Durchschnitt beträgt die Hinterbliebenenrente in Deutschland nur 700 Euro. Davon kann kaum jemand leben, schon gar nicht, wenn Kinder oder andere Angehörige versorgt und Mieten bezahlt werden müssen.
Gerade Menschen im berufstätigen Alter, deren Partner verstirbt, werden doppelt bestraft. Nicht nur durch die Halbierung des Einkommens, sondern auch noch durch ein Sanktionsinstrument, das auf den Namen „Hinzuverdienstgrenze“ hört.
Diese liegt derzeit bei 1076 Euro netto. Wer in seinem Job mehr als diesen Freibetrag verdient, bekommt von jedem weiteren verdienten Euro 40 Cent von seiner Rente abgezogen. Je nach Höhe der Hinterbliebenenrente kann dies dazu führen, dass der Rentenanspruch dadurch auf Null Euro sinkt.
Sieben Prozent der Deutschen sind verwitwet
Um eine kleine Bevölkerungsgruppe geht es hierbei nicht. In Deutschland sind 5,7 Millionen Menschen verwitwet, sieben Prozent der Bevölkerung. Eine Hinterbliebenenrente beziehen auch 800.000 Halbwaisen und Waisen bis 18 Jahre. Dazu kommen jugendliche Waisen in Schule und Ausbildung. Die Waisenrente, die sie erhalten, beträgt nur einen Bruchteil des notwendigen Unterhaltsbedarfs.
Ein Halbwaise erhält zehn Prozent der Versichertenrente des verstorbenen Elternteils, ein Vollwaise 20 Prozent. Wehe dem Kind, das das Pech hatte, seinen Vater oder seine Mutter früh zu verlieren. Wenn dieser Elternteil vor seinem 65. Geburtstag stirbt, gibt es empfindliche Abschläge für das hinterbliebene Kind, wie bei der Rente für den überlebenden Elternteil. Vater oder Mutter haben nicht lange genug in die Rentenkasse eingezahlt, so die staatliche Logik: Bestraft hierfür wird auch das Kind.
Verwitwung ist ein kritisches Lebensereignis, das in Deutschland mit einem hohen Armutsrisiko einhergeht. Die derzeitige Regelung ist von großem Nachteil für die Hinterbliebenen, besonders aber für Kinder. Die Arithmetik der Bundesregierung bestraft, anstatt wirklich zu helfen.











