Hasskriminalität im Netz

Nicht jedes unanständige Posting ist strafbar

10:42 Minuten
Eine Illustration zeigt Gedankenwolken mit Fäusten über zwei Personden, die Rücken an Rücken auf Laptops arbeiten.
Markus Hartmann stellt fest: Eine erfolgreiche Bekämpfung von Hasskriminalität werde immer nur "im Rahmen eines Gesamtpakets" gelingen. © fStop Images / Jutta Kuss
Markus Hartmann im Gespräch mit Liane von Billerbeck · 27.11.2019
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Das Bundeskriminalamt widmet seine gesamte Herbsttagung der Hasskriminalität im Internet. Wie kann man Hetzer zur Rechenschaft ziehen? Der Kölner Oberstaatsanwalt Markus Hartmann erklärt, wie komplex es ist, Meinungsfreiheit von Strafbarkeit zu trennen.
Die Grünen-Politikerin Renate Künast muss sich auch "sehr weit überzogene Kritik gefallen lassen": So lautete das Urteil des Berliner Landgerichts, das im September überwiegend auf Unverständnis gestoßen ist. Beschimpfungen wie "Schlampe" seien "zulässige Meinungsäußerungen", lautete die Begründung des Gerichts. Nun befasst sich das Bundeskriminalamt auf seiner Herbsttagung am Mittwoch und Donnerstag mit Fällen wie diesen - mit "Ausgrenzung, Hass und Gewalt".
Markus Hartmann, Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Köln, sieht in der Frage, was strafbar ist und was noch unter die Meinungsfreiheit fällt, eine der schwierigsten Aufgaben:
"Diese trennscharfe Grenze zu finden, setzt sehr viel juristisches Handwerkszeug voraus, setzt immer eine Einzelfallbetrachtung voraus. Man muss etwa den Kontext eines Postings einbeziehen. Man muss die Situation, den Anlass gebenden Artikel mit einbeziehen. All diese Aspekte spielen dort hinein. Und insofern ist es tatsächlich so, dass wir in einem Gutteil der Fälle, die uns angezeigt werden, auch zu dem Ergebnis kommen: Das ist zwar ein unanständiges und schwer zu ertragendes Posting, aber eben noch nicht strafbar."

Einfach mehr Personal reicht nicht

Hartmann, der die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen leitet, äußerte sich auch zu der geplanten Meldepflicht von Netzwerkbetreibern bei menschenverachtenden Beiträgen: Dazu werde es mehr Personal brauchen.
"Ich glaube aber auch, dass es nicht nur mit Personal getan ist, sondern dass wir auch im Bereich der gesetzlichen Grundlagen, im Bereich der Zusammenarbeit mit den großen Providern noch deutliche Potentiale nach oben haben", so Hartmann. Eine erfolgreiche Bekämpfung von Hasskriminalität werde immer nur "im Rahmen eines Gesamtpakets" gelingen.
(bth)
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