Maaßens Grundgesetz-Kommentar

Argumentationsmaterial gegen Asyl

10:45 Minuten
Hans-Georg Maaßen
Hans-Georg Maaßen, Ex-Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, liefere in seinem Grundgesetz-Kommentar Argumente, das Asylrecht nicht zuzugestehen, sagt Maximilian Steinbeis. © picture alliance/dpa/Martin Schutt
Maximilian Steinbeis im Gespräch mit Vladimir Balzer · 10.01.2023
Audio herunterladen
Nicht jeder Jurist darf das Grundgesetz kommentieren. Der umstrittene Ex-Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen darf es weiterhin. Nach Kritik hält der C.H.Beck Verlag an ihm fest. Maximilian Steinbeis vom Verfassungsblog hält das für falsch.
Der C.H.Beck Verlag ist der führende deutsche Verlag für Recht. Grundgesetz-Kommentare verfasst dort auch der umstrittene Hans-Georg Maaßen. Ausgerechnet über Artikel 16a, das Grundrecht auf Asyl. Ein anderer kommentierender Jurist hat den Verlag daraufhin aufgefordert, sich zwischen ihm und Maaßen zu entscheiden. Der C.H.Beck Verlag hat sich für Hans-Georg Maaßen entschieden.
Der 2018 geschasste Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen steht in seiner Partei, der CDU, rechts außen. Auf seinem Twitter-Account finden sich wohlwollende Reaktionen auf rechte Verschwörungsideologien.

Redaktionell empfohlener externer Inhalt

Mit Aktivierung des Schalters (Blau) werden externe Inhalte angezeigt und personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt. Deutschlandradio hat darauf keinen Einfluss. Näheres dazu lesen Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können die Anzeige und die damit verbundene Datenübermittlung mit dem Schalter (Grau) jederzeit wieder deaktivieren.

Was sind juristische Kommentare?

Maximilian Steinbeis ist Chefredakteur des Verfassungsblogs. Er beschreibt juristische Kommentare als "wissenschaftliche, juristisch fundierte Stellungnahmen zu juristischen Sachfragen".
Gleichzeitig bündelten sie zu einer bestimmten Rechtsnorm "alles, was man wissen muss" und hätten damit "ein gewisses Mehr an Autorität" für die Praxis. Dabei, so Steinbeis, prägten diese Kommentare auch die "herrschende Meinung". Das erfordere einen verantwortungsvollen Umgang, ergänzt er.

Juristisch im Rahmen, politisch nicht

"Ich halte es für falsch, dass Hans-Georg Maaßen den Grundrechts-Artikel kommentiert", sagt Steinbeis. Er habe zwar keinen juristischen Grund dafür. Aber nur weil jemand im Rahmen des Gesetzes argumentiere, heiße das nicht, dass die politische Debatte zu Ende sein muss.
Bei der Entscheidung, wer die einzelnen Artikel des Grundgesetzes kommentiert, spielen laut Steinbeis die Herausgeber eine wichtige Rolle, in diesem Fall die beiden Staatsrechtslehrer Christian Hillgruber und Volker Epping.
Maaßens Blickwinkel "ist sehr stark geprägt, die Inanspruchnahme dieses Grundrechts zurückzudrängen", sagt Steinbeis vom Verfassungsblog. Gleichzeitig liefere der ehemalige Verfassungsschutzpräsident Argumentationsmaterial dafür, das Asylrecht nicht zuzugestehen.

Der C.H.Beck Verlag und rechtsextreme Autoren

Der alteingesessene C.H.Beck Verlag hat Steinbeis zufolge eine Monopolposition und sei gerade in der Verschränkung von Wissenschaft und Praxis "sehr mächtig".
Gleichzeitig hat der Verlag mit der Kommentierung von Rechtstexten immer wieder Kritik auf sich gezogen. So waren noch bis vor wenigen Jahren juristische Standardwerke nach NSDAP-Mitgliedern benannt. Auch mit dem Vorwurf, sich nicht genügend von rechtsextemen Herausgebern und Autorinnen distanziert zu haben, habe sich der Verlag auseinandersetzen müssen, so Steinbeis.
Mehr zum Thema