Grundversorgung oder unnötige Konkurrenz?

Von Michael Meyer · 05.11.2007
Dass die Internet-Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Sender den privaten Konkurrenten ein Dorn im Auge sind, ist schon länger bekannt. Bei einer Tagung der Konrad-Adenauer-Stiftung unter dem Titel "Grundversorgung oder Grenzüberschreitung" wurden so altbekannte Argumente ausgetauscht. Die einen sprechen von "Wettbewerbsverzerrung", die anderen berufen sich auf ihren Bildungsauftrag.
Während der Start der "ZDF-Mediathek" zur diesjährigen Funkausstellung noch einigermaßen geräuschlos über die Bühne ging, erzürnt die für Anfang nächsten Jahres geplante "ARD-Mediathek" die Konkurrenz der Privatsender, aber auch der Zeitungsverleger. Stärker noch als beim ZDF sollen bei der ARD nicht nur die Fernsehprogramme Online zur Verfügung stehen, auch neue Hörfunksender und Archivfunktionen bereiten der privaten Konkurrenz Sorge.

Was derzeit fehle, sei eine Definition, was der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Internet veranstalten dürfe, und was nicht, meint der Ministerpräsident von Baden-Württemberg, Günther Oettinger:

"Ich glaube, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk einen Rechtsanspruch darauf hat, dass er den Transportweg gestattet bekommt, der von der Minderheit und später vielleicht von einer Mehrheit der Nutzer tatsächlich im täglichen Leben gebraucht wird. Das heißt, wenn es um die Frage geht, ob die Tagesschau statt im Fernsehgerät auch im Notebook empfangen werden kann, ob Handy-TV kommt, das ist nicht das Problem. Das Problem ist etwas, was Fritz Pleitgen als erster erkannt hat: Wird die Online-Welt die dritte Programmsäule neben Hörfunk und Fernsehen, wie er es vor vier Jahren verkündet hat, dann wieder zurückgenommen hat, aber jetzt , wenn man ehrlich ist, verkündet werden muss."

Und genau hier setzt die Kritik der Privatsender und der Zeitungsverlage an, denn, so die Argumentation: Im Gegensatz zu Hörfunk und Fernsehen bestehe im Internet kein "Grundversorgungsproblem", sprich: Alle Stimmen und Meinungen kämen im Netz auch ohne ARD und ZDF zu Wort. Ein öffentlich-rechtliches Internetangebot, durch Gebühren finanziert, verzerre angeblich den Markt, meint Jürgen Doetz vom Verband der Privatsender VPRT:

"Es geht um verdammt viel Geld in einem Markt, in dem man fragen muss: Braucht es da auch noch ARD und ZDF? Das wir eine Position dazu haben, was die dritte Säule betrifft als private Anbieter, ist selbstverständlich, aber bitte doch mit dem Respekt davor, dass dies jetzt eine politische Diskussion ist, dass das mal geklärt werden muss und die man nicht belastet dadurch, dass man alle möglichen Maximalpositionen aufbaut."

Derzeit gilt für ARD, ZDF und das Deutschlandradio eine Obergrenze von 0,75 Prozent des Budgets für Angebote im Internet. Diese Obergrenze wird im nächsten Rundfunkstaatsvertrag 2009 mit Sicherheit fallen.

Aber nicht nur die Internetangebote sind der kommerziellen Konkurrenz ein Dorn im Auge, auch der partielle Ausbau der zwei Digitalkanäle ZDF.info und EinsExtra zu Nachrichtenprogrammen stelle eine Überfrachtung des Marktes dar, so Jürgen Doetz - sie seien im Grunde als Konkurrenz zu n-tv und N24 überflüssig.

Für den ARD-Vorsitzenden Fritz Raff geht es dabei nicht um die Erweiterung des Programmbouquets, sondern um die Schnelligkeit im Nachrichtenmarkt:

"Wir haben derzeit ein Duopol in diesem Bereich, wo zwei Kanäle Nachrichten anbieten mit erheblich unter 50 Prozent ihrer Sendezeit, wo es sehr wohl einen publizistischen Wettbewerbsbedarf gibt, den wir privilegiert durch die Gebühren in Gang bringen können. Natürlich haben wir das Privileg der Gebühren, aber das haben wir nur deshalb, weil wir damit einem Programmauftrag nachkommen, und dieser Programmauftrag wird, soviel ist sicher, in diesem Bereich auch nachgefragt werden und wenn Sie die englische Entwicklung sehen, dann werden Sie festgestellt haben, dass dort die BBC, anders als wir, mit einem 24-Stunden Nachrichtenkanal in den Markt eingetreten ist, und in der Folge sogar noch ein weiterer Nachrichtenkanal gegründet wurde."

Streitpunkt ist auch, inwieweit sich ARD und ZDF bei neuen Programmvorhaben einem sogenannten "Public-Value-Test" zu unterwerfen haben. Dieses dreistufige Verfahren ist von der EU-Kommission vorgeschrieben worden, um die Rolle gebührenfinanzierter öffentlich-rechtliche Sender auf dem Markt kontrollieren zu können. Nun müsse eine grundsätzliche Definition her, wie viel im Internet für ARD und ZDF möglich sei, meinte der Vorsitzende des Verbands der Zeitungsverleger, Helmut Heinen:

"Was können Sie wirklich da einbringen, was den Schaden für den privaten Wettbewerb rechtfertigt, denn wir können davon ausgehen, jedes öffentlich-rechtliche Angebot, was zusätzlich, was größer im Internet auffindbar vertreten sein wird, das wird private Wettbewerber, das müssen nicht Zeitungen sein, das können aber Zeitungen sein, in ihren Angebotsmöglichkeiten behindern und eventuell rausbringen."

Bei der Debatte um die Zukunft von ARD und ZDF in der digitalen Welt fehle, so meinte Günter Oettinger, allzu oft die Frage nach den inhaltlichen Prioritäten der öffentlich-rechtlichen Sender. Er wünsche sich mehr Informationen über die Integration und den Zusammenhalt der Gesellschaft. Außerdem, so Oettinger, fehlten zum Teil Bildungs- und Weiterbildungsangebote in den Programmen:

"Die dritten Fernsehprogramme wurden einmal als Bildungskanäle gegründet. Also außer Kochkurse kommt zunehmend weniger Bildung vor. Ich glaube, dass das Thema Weiterbildung ein Megathema wird, und dem der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit Online-Technik noch weit mehr nachkommen kann, als mit dem Vollprogramm der Gegenwart."