Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs

Strenge Auflagen für Gentechnik

Illustration einer Schere, die ein DNA Molekül modifiziert
Mit der Genschere CRISPR kann das Erbgut in kleinsten Schritten gezielt verändert werden, aber der Europäische Gerichtshof setzt der Technik enge Grenzen © imago / Keith Chambers
Günter Bannas im Gespräch mit Anke Schaefer  · 25.07.2018
Der Europäische Gerichtshof hat in einem Grundsatzurteil den Einsatz neuer Methoden enge Grenzen gesetzt. Günter Bannas, langjähriger FAZ-Journalist, zeigt sich skeptisch gegenüber der Gentechnik in der Landwirtschaft.
In Europa werden auch künftig keine Lebensmittel aus gentechnisch veränderten Pflanzen unbemerkt auf den Teller kommen. Denn für Pflanzen, deren Erbgut mit der Genschere Crispr verändert wurde, gelten ebenfalls die strengen Kennzeichnungspflichten im Lebensmittelhandel. Das entschied heute der Europäische Gerichtshof (EuGH). Das Gericht hat damit ein weitreichendes Urteil für Verbraucher, Lebensmittelhandel und die Agrarwirtschaft getroffen. In der EU müssen nach geltendem Recht alle Lebensmittel deutlich gekennzeichnet werden, wenn sie aus gentechnisch veränderten Pflanzen gewonnen werden.
Der Journalist Günter Bannas blickt am 05.09.2017 während einer Gesprächsrunde mit dem Titel "Von der Bonner zur Berliner Republik: Erinnerungen und Lehrstücke" in der Villa Hammerschmidt in Bonn (Nordrhein-Westfalen) in die Runde. Foto: Marius Becker/dpa | Verwendung weltweit
Der Journalist Günter Bannas© dpa
In deutschen Supermärkten sind solche Produkte aber praktisch nicht zu finden, weil die meisten Verbraucher die Gentechnik ablehnen. Der Verkauf lohnt sich also nicht – anders als in den USA, wo Lebensmittel auf Basis gentechnisch veränderter Organismen (GVO) weit verbreitet sind. Zur Vorsicht mit der Gentechnik mahnte unser Studiogast, der langjährige FAZ-Journalist Günter Bannas. "Nicht umsonst ist die Gentechnik in der Landwirtschaft in Deutschland unbeliebt", sagte Bannas.

Überrascht vom EuGH-Urteil

Erstaunt über das Urteil des EuGH zeigte sich unser Wissenschaftsredakteur Joachim Baumann. Er sagte, dass die neuen Methoden mit Genscheren und Crispr sich doch von älteren Methoden stärker unterschieden als die Richter das in ihrem Urteil entschieden hätten. Dabei werde das eigene Genom der Pflanze nicht verändert und es werde keine fremde DNA eingetragen, um einen Effekt zu erzielen, beispielweise gegen Insekten. Stattdessen werde das Genom gezielt geschnitten, dabei etwas herausgenommen oder dazu gefügt, aber es bleibe immer das Genom der Maispflanze. "Das ist aus meiner Sicht und aus der Sicht vieler Wissenschaftler ein großer Unterschied zu den älteren Verfahren." Einige Wissenschaftler sähen darin Vorteile für die Landwirtschaft und eine große Zukunft in dieser Technik.

Günter Bannas, geboren 1952 in Kassel, arbeitete über Jahrzehnte für die Frankfurter Allgemeine Zeitung und ist seit März 2018 im Ruhestand. Der Journalist war zuletzt Leiter des Berliner Hauptstadtbüros. Schon während seines Studiums der Volkswirtschaftslehre, Finanzwissenschaften, Politische Wissenschaften und Sozialpsychologie widmete er sich dem Journalismus. Später arbeitete er zeitweise für den Deutschlandfunk und für die Süddeutsche Zeitung. Bannas wurde dieses Jahr für sein Lebenswerk mit dem Theodor-Wolff-Preis geehrt.

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