Grünen-Politikerin Göring-Eckardt warnt vor Zulassung der PID

Katrin Göring-Eckardt im Interview mit Marietta Schwarz · 07.07.2011
Die Präimplantationsdiagnostik (PID) könne Eltern nicht garantieren, dass ihr Kind auch tatsächlich gesund sei. Das sagt die Bundestagsvizepräsidentin und Präses der EKD-Synode, Katrin Göring-Eckardt. Zudem fürchte sie, dass das Verfahren dazu beitrage, dass Menschen mit Behinderung noch weniger akzeptiert würden als bisher.
Marietta Schwarz: Soweit die Informationen von Gudula Geuther, und am Telefon ist jetzt die Grünen-Politikerin Katrin Göring-Eckardt, seit 2005 Vizepräsidentin des Bundestags und Präses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland. Guten Morgen!

Katrin Göring-Eckardt: Schönen guten Morgen, ich grüße Sie!

Schwarz: Frau Göring-Eckardt, Sie gehören zu den strikten Gegner der Präimplantationsdiagnostik. Wie rechtfertigen Sie das vor Eltern, die schon einmal ein Kind verloren haben und diese Erfahrung mithilfe der PID möglichst nicht noch einmal machen wollen?

Göring-Eckardt: Ich kann diese Eltern sehr, sehr gut verstehen und auch ihre Not sehr gut verstehen. Das Problem ist, dass wir diesen Eltern und auch anderen mit der PID nicht versprechen können, dass es tatsächlich erstens überhaupt zu einer Schwangerschaft kommt – überhaupt nur jede fünfte Frau wird schwanger nach Invitrofertilisation –, und zweitens kann natürlich auch niemand garantieren, dass das Kind dann gesund ist. Nur vier Prozent der Behinderungen können überhaupt vor der Geburt diagnostiziert werden, und nicht nur mit der PID. Dann kommen weitere Untersuchungen, die ebenfalls belastend sind. Im Übrigen wissen wir auch, dass die PID selbst noch mal zusätzlich zu einer Schädigung führen kann. Wir sind da konfrontiert mit so einer Art Heilsversprechen, wo den Eltern gesagt wird, damit ist euer Problem lösbar, aber das ist es nicht.

Schwarz: Also raten Sie diesen Eltern, die Schwangerschaft zu verhindern?

Göring-Eckardt: In diesem Fall glaube ich, ist erst mal die Frage, nicht die Schwangerschaft zu verhindern, sondern sich genau damit zu beschäftigen, welche Möglichkeiten es tatsächlich gibt, um welche Krankheiten es geht. Wir sind ja jetzt bei der PID inzwischen bei Krankheiten angelangt, die erst auftreten – Sie hatten das eben auch im Beitrag –, wenn man schon längst erwachsen ist, wo es um Krebserkrankungen et cetera geht, um Krankheiten, die heute schon heilbar sind und wahrscheinlich in 40 Jahren erst recht. Insofern geht es also nicht um diese ganz wenigen Fälle, um die immer geredet wird, sondern es geht um sehr, sehr viele Fälle bei der Freigabe der PID.

Schwarz: Das heißt, die Frage ist, wo zieht man die Grenze, um eine unabsehbare Entwicklung zu verhindern, aber tut dies nicht zum Beispiel der Gesetzentwurf einer eng begrenzten Zulassung der PID von René Röspel besser?

Göring-Eckardt: Dieser Gesetzentwurf ist jedenfalls einer, der zunächst mal sagt, PID soll verboten bleiben, das Problem bleibt allerdings, dass die Auswahl mit der Formulierung, wenn es höchstwahrscheinlich zu einer Todgeburt kommt, eben nicht so ist, dass man damit wirklich eine Abgrenzung vornehmen kann. Wenn man das könnte, wäre es leichter, mit diesem Gesetzentwurf umzugehen, aber er sortiert eben auch erst mal nach lebenswert und nicht lebenswert. Und niemand weiß, wie lange ein solches Kind leben würde. Und dann muss man natürlich auch die Frage stellen, sind eigentlich diese Jahre nichts wert, die ein Kind dann leben kann.

Schwarz: Frau Göring-Eckardt, in anderen Ländern wird die PID praktiziert – wir haben vorhin einen Bericht aus Belgien gehört –, und dort heißt es, die Angst vor dem Designerbaby, die sei völlig unbegründet.

Göring-Eckardt: Ja, das hören wir immer wieder, gerade aus den skandinavischen Ländern, gleichzeitig hat es vor Kurzem beispielsweise in Kopenhagen Überlegungen der Stadtverwaltung gegeben, ob man eigentlich Familien, die ein Kind mit Downsyndrom haben, noch entsprechende Unterstützung gewähren will, weil sie hätten ja die Möglichkeit gehabt, die Schwangerschaft abzubrechen.

Also es geht nicht um das Designerbaby - geht es auch niemandem in Deutschland -, das soll nicht blond sein oder blauäugig, aber es geht schon um die Frage, wie leben wir zusammen mit Menschen mit Behinderungen und auch mit solchen Behinderungen, wo man nun ganz bestimmt nicht sagen kann, dass sie nur schwer wären oder dass das Leben nicht lebenswert ist.

Ich finde, das Thema Downsyndrom ist da ein ganz richtiges, ganz besonderes, auch weil wir wissen, dass heute in Deutschland schon kaum noch solche Kinder geboren werden, schon durch die Pränataldiagnostik, die ursprünglich übrigens auch mal gedacht für ganz wenige Ausnahmefälle und inzwischen eine Regeluntersuchung geworden ist.

Schwarz: Genau die wird ja betrieben mit der Folge, dass behinderte Embryonen abgetrieben werden – dann reden wir nicht mehr von einer befruchteten Eizelle, sondern von einem Embryo. Also: Wie lässt sich denn ein striktes Verbot der PID mit den bestehenden Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch vereinbaren?

Göring-Eckardt: Die Regelung zum Schwangerschaftsabbruch ist ja eine andere, da geht es nicht darum, dass Kinder, die potenziell eine Behinderung haben, aussortiert werden können oder abgetrieben werden dürften. Das ist nicht die gesetzliche Regelung, die wir in Deutschland haben, sondern die gesetzliche Regelung ist, dass dann, wenn es zu einer Schädigung von Mutter und Kind kommt, also ein typischer Schwangerschaftskonflikt zwischen Mutter und Kind, dann kann es zu einem Schwangerschaftsabbruch kommen, aber eben gerade nicht, weil ein Kind behindert ist.

Das haben wir Mitte der 90er-Jahre in der deutschen Gesetzgebung abgeschafft. Und zwar aus gutem Grund: Weil wir nämlich damals gesagt haben – ich war da noch nicht im Bundestag -, aber der Deutsche Bundestag damals gesagt hat, wir wollen bewusst nicht, mit dem Blick auf die deutsche Geschichte nicht, dass wir sagen, wenn ein Kind behindert ist, dann soll es gar nicht erst zur Welt kommen müssen.

Schwarz: Sie sagen, es geht um die "Vermeidung", in Anführungszeichen, von Behinderung, die Befürworter der PID sagen, es geht um die Vermeidung größeren Leids, dann nämlich, wenn ein Kind eben doch schwer krank ist und keine oder nur eine geringe Lebenserwartung hat.

Göring-Eckardt: Und es ist auch eine ganz schwierige Entscheidung. Es geht, glaube ich, niemandem heute so, dass er oder sie sagen könnte, das ist eine einfache Entscheidung, aber der Gesetzgeber hat eben - in Klammern "leider" - immer auch die Aufgabe, abzuwägen, was löst man aus, wenn man eine Entscheidung trifft an anderer Stelle.

Und meine große Sorge ist, dass wir mit einer solchen Entscheidung auslösen würden, dass Menschen mit Behinderung in Deutschland immer mehr so angeschaut werden wie: Warum bist du eigentlich überhaupt auf die Welt gekommen? Dass Eltern von Kindern mit Behinderung genau diese Frage gestellt bekommen. Dazu kommt alles, was mit Schadensersatzforderungen an Ärzteschaft zu tun hat et cetera.

Und das ist eben das Gegenteil einer behindertenfreundlichen Gesellschaft, und ich glaube, da haben wir etwas, was wir auslösen würden, wenn wir versuchten, aber wirklich auch nur versuchten – ich habe über die Risiken und die wenigen Erfolgsaussichten der PID auch geredet – wenn wir versuchten, den Paaren zu helfen. Und in dieser Abwägung sage ich, sollte der Gesetzgeber eher sich für den Zusammenhalt der Gesellschaft entscheiden und nicht so tun, als würden wir sozusagen auf einer kleinen Insel nur ganz wenigen Paaren helfen sollen. Das, was wir auslösen, ist eben leider weit mehr.

Schwarz: Die Grünen-Politikerin Katrin Göring-Eckardt über die PID. Heute entscheidet der Bundestag über die Zulassung oder Verbot. Vielen Dank, Frau Göring-Eckardt für das Gespräch!

Göring-Eckardt: Ich bedanke mich auch, auf Wiederhören!

Die Äußerungen unserer Gesprächspartner geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.