Gestehen, Leugnen oder Schweigen

Von Annette Wilmes |
Angeklagte in Strafprozessen können schweigen oder lügen, ohne dass sich dies im Regelfall auf das Urteil auswirken darf. Denn es gilt der Rechtsgrundsatz, dass niemand sich selbst belasten muss. Die Motive für einen Angeklagten, vor Gericht zu lügen, sind unterschiedlich.
In erster Linie will er seine Haut retten, sich herausreden. Das ist eine menschliche Reaktion. Manche lügen jedoch auch eiskalt aus taktischer Berechnung. Angeklagte dürfen lügen, Zeugen hingegen nicht. Das Strafrecht ist eindeutig täterorientiert, was seine guten Gründe hat, auch wenn es nicht immer als gerecht empfunden wird.