Gesetzeslücke bei sexuellem Missbrauch von Kindern

Sachsen-Anhalts Justizministerin Angela Kolb beklagt eine Gesetzeslücke beim Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch. Das so genannte Posing, das Zur-Schau-Stellen von Geschlechtsteilen, sei kein Straftatbestand mehr, sagte die SPD-Politikerin. Fälle, in denen Bilder angefertigt würden, ohne dass Manipulationen auftreten, seien strafrechtlich daher nicht relevant. Eine Korrektur des Gesetzes sei bereits in Arbeit.
Deshalb falle das Strafmaß für Täter derzeit geringer aus. Die Arbeit der Ermittler dauere zudem wesentlicher länger, da pornografische Aufnahmen von Kindern in einem langwierigen Verfahren sortiert werden müssten. "Im Rahmen der Veränderung eines bestehenden Gesetzes ist insofern eine Panne passiert, als man das Gesetz eigentlich verschärfen wollte, für einen bestimmten Sachverhalt aber genau das Gegenteil erreicht hat", sagte Kolb.

Auf diesen Sachverhalt aufmerksam geworden sei man durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs in diesem Jahr. Die Strafverfolgungsbehörden seien bisher aber immer noch davon ausgegangen, dass Posing unter den Straftatbestand des Paragrafen 176 fällt. Ein Änderungsentwurf für das Gesetz werde am 9. August im Bundeskabinett beraten.