Gesetz zur Herausgabe von NS-Kulturgut reformiert

Wer einen Rechtsanspruch auf Herausgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut hat, soll diesen künftig leichter durchsetzen können. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett heute beschlossen hat. Konkret soll es einen neuen Anspruch auf Auskunft im Kulturgutschutzgesetz sowie eine Anpassung der Verjährungsregeln geben. Zuständig für entsprechende Klagen sollen die Landgerichte sein. Gleichzeitig soll ein besonderer Gerichtsstand in Frankfurt am Main eingeführt werden.