Gesetz zur Brückenteilzeit

"Das entspricht der gesellschaftlichen Realität"

Eine Computertastatur, darüber liegt ein Schild mit der Aufschrift "Teilzeit"
Teilzeit wird für die Beschäftigten künftig einfacher zu organisieren sein © imago / Steinbach
Ulrike Herrmann im Gespräch mit Anke Schaefer · 13.06.2018
Künftig soll es ein Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit geben - das hat die Bundesregierung beschlossen. Die Publizistin Ulrike Herrmann hält das für ein gute Sache. Auch die Unternehmen würden schnell erkennen, dass Flexibilität ein Vorteil sei.
Arbeitnehmer in Deutschland können künftig ein bis fünf Jahre Teilzeit arbeiten und erhalten das Recht, danach auf eine Vollzeitstelle zurückzukehren. Das hat jetzt das Bundeskabinett beschlossen.
Die Publizistin und Wirtschaftsexpertin Ulrike Herrmann begrüßt das Konzept. Im Deutschlandfunk Kultur sagte sie, die neue Regelung gebe den Menschen eine klare Perspektive und ermögliche es ihnen, zeitweilig auszusteigen, um entweder Kinder zu versorgen oder Eltern zu pflegen: "Das entspricht genau der Realität in unserer Gesellschaft, dass diese Art von Pausen wirklich gebraucht werden."

Interessant für Frauen UND Männer

Herrmann sagte, das Gesetz sei interessant für Frauen und Männer. Durch das nun eingeführte Rückkehrrecht gebe es klare Möglichkeiten, die Teilzeit zu planen. "Damit wird das auch für Männer attraktiv." Die Unternehmen müssten nun "erst mal erleben, dass die große Katastrophe ausbleibt", sagte Herrmann. Danach würden sie schnell erkennen, dass die Gewährung von Flexibilität ein Vorteil sei, weitere Schritte würden dann bestimmt folgen.
Ulrike Herrmann, Wirtschaftskorrespondentin der Tageszeitung "taz"
Ulrike Herrmann, Wirtschaftskorrespondentin der Tageszeitung "taz"© picture alliance / dpa / Karlheinz Schindler
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil sagte bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs zur sogenannten Brückenteilzeit, dass rund eine Million Beschäftigte ihre Arbeit reduzieren wollen. 1,8 Millionen Teilzeitbeschäftigte wollten hingegen mehr arbeiten. Das neue Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit soll in Unternehmen mit mindestens 45 Beschäftigten gelten, die Regelung Anfang 2019 in Kraft treten. (ahe)
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