Gesetz zum Schutz von Kulturgut soll vereinfacht werden

    Ein Zeichen für ein schützenswertes Denkmal, gemäß der Haager Konvention
    Das Gesetz zum Schutz von Kulturgut soll vereinfacht werden. © imago stock&people
    08.05.2024
    Bedeutendes Kulturgut in Deutschland ist schützenswert. Wie etwa Museen dabei vorgehen müssen, legt seit 2016 das Kulturgutschutzgesetz fest. Jetzt wird es überarbeitet. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss das Bundeskabinett in Berlin. Die Änderungen sollen das Gesetz besser an die Praxis anpassen und auch an Einfuhrbestimmungen der Europäischen Union. Konkret will Kulturstaatsministerin Roth den internationalen Leihverkehr zwischen Museen bei Forschungs- und Restaurierungsprojekten erleichtern. Hier sollen zum Beispiel Sorgfaltspflichten künftig erst ab einem Wert von 5.000 Euro greifen - für archäologisches Kulturgut würde das aber nicht gelten.