Gesetz in Minnesota gegen Erstellung von KI-Nacktbildern auf Antrag vorerst ausgesetzt

    Die Applikation-App des KI-Chatbot Grok, der vom Unternehmen xAI entwickelt wird, und von Elon Musk im Jahr 2023 gegründet wurde, ist auf dem Display eines iPhone zu sehen
    Der KI-Chatbot Grok auf X gibt Einschätzungen oder generiert Bilder - und macht aus einem Foto zum Beispiel ein KI-generiertes Nacktbild öffentlich. In der EU ist das illegal. Schutzmechanismen gibt es nicht. © picture alliance / dpa / Silas Stein
    Im US-Bundesstaat Minnesota ist es Betreibern von Webseiten und Softwareentwicklern vorerst nicht mehr verboten, Nutzern die Erstellung von KI-generierten gefälschten Nacktbildern zu ermöglichen. Der Konzern xAI von US-Unternehmer Musk hat vor einem US-Berufungsgericht eine einstweilige Verfügung gegen das entsprechende Gesetz erwirkt. Elon Musks Unternehmen hatte argumentiert, das Gesetz sei verfassungswidrig, da es die durch die US-Verfassung geschützte Meinungsfreiheit einschränke. Konkret geht es um die Erstellung ⁠realistischer Bilder, die intime Körperteile einer identifizierbaren Person ⁠zeigen, die auf dem Originalfoto nicht zu sehen ⁠sind. Bei einem vorherigen Anlauf hatte ein anderes Gericht einen ähnlichen Antrag abgewiesen, mit der Begründung, das Gesetz solle die Verbreitung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch bekämpfen. Vor allem der Chatbot Grok von xAI steht in der Kritik, weil damit bislang auf Anweisung von Nutzern Millionen von Bildern generiert und verbreitet wurden, auf denen vor allem Frauen und Kinder nackt dargestellt wurden. Mehrere Länder prüfen zurzeit Maßnahmen. Die Europäische Kommission kündigte im Januar eine Untersuchung an.