Gerichtsurteil: NS-Gedenkstätte Buchenwald darf Besuch mit Palästinensertuch verweigern

    Man sieht einen Mann von hinten, der ein Palästinensertuch über den Schultern trägt.
    Wer ein Palästinensertuch bzw. Kufiya trägt, dem darf der Zutritt zur NS-Gedenkstätte Buchenwald verweigert werden. © picture alliance / dpa / Andreas Arnold
    Die Gedenkstätte im ehemaligen NS-Konzentrationslager Buchenwald darf einem Urteil zufolge Menschen den Zutritt verweigern, die eine umgangssprachlich als Palästinensertuch bezeichnete Kufiya tragen. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht wies nach eigenen Angaben die Beschwerde einer Besucherin in zweiter Instanz zurück. Die Frau hatte demnach selbst angegeben, dass sie mit dem Kleidungsstück eine sichtbare politische Botschaft vermitteln wolle. Das Tragen einer Kufiya in einem ehemaligen NS-Konzentrationslager führe zu einer Gefährdung des Sicherheitsgefühls vieler Jüdinnen und Juden, erklärte das Gericht. Das grundgesetzlich geschützte Recht auf freie Meinungsäußerung müsse in diesem Fall hinter den Stiftungszweck der Gedenkstätte zurücktreten. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist nicht anfechtbar.
    (Az. EO 362/25)