Gerichtshof kassiert Urteil gegen polnische Sängerin Doda

    Der Eruopäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg
    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg © imago stock&people
    15.09.2022
    Die Verurteilung der polnischen Popsängerin Doda wegen Gotteslästerung war ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg entschieden. Die Richter sprachen Doda eine Entschädigung von 10.000 Euro zu und kritisierten die polnischen Gerichte. Diese hätten die Sängerin wegen Blasphemie verurteilt, obwohl ihre Interviewäußerungen von der Meinungsfreiheit gedeckt gewesen seien. Doda hatte in einem Interview gesagt, sie glaube nicht an die Bibel, weil sie unglaubwürdige Texte enthalte, die von Menschen unter Alkohol- und Drogeneinfluss geschrieben worden seien. Geklagt hatten zwei Privatpersonen.