Gericht untersagt geplantes Straßentheater "Habecks Prozess" endgültig

    Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen), Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz
    In einer Art Straßentheater wollte die rechtsextreme Kleinstpartei "Freie Sachsen" die Entführung von Bundeswirtschaftsminister Habeck darstellen, um ihm "den Prozess" zu machen. © picture alliance/dpa | Fabian Sommer
    Die Darstellung eines inszenierten Prozesses gegen Bundeswirtschaftsminister Habeck bei einer Kundgebung der rechtsextremen Kleinstpartei "Freie Sachsen" bleibt verboten. Das entschied das Sächsische Oberverwaltungsgericht und bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden. Zur Begründung hieß es, bei dem Vorhaben sei zu erwarten, dass der Politiker emotionalisierend herabgewürdigt werde. Der Beschluss ist laut Oberverwaltungsgericht unanfechtbar. Die sogenannten "Freien Sachsen" wollten den Prozess am Montag in Heidenau aufführen. Die Kleinstpartei hatte argumentiert, dass ein Verbot die Meinungs- und Kunstfreiheit verletze. Zudem verwies sie auf Darstellungen von Politikern am Pranger im Straßenkarneval. Wegen eines Werbevideos zu der Aktion ermittelt bereits die Staatsanwaltschaft Dresden.