Gericht spricht "Pussy Riot" Schmerzensgeld zu

    Diana Burkot, Taso Pletner, Marija Wladimirowna Aljochina, Olga Borisova und Alina Petrova (von links nach rechts), Mitglieder der Band Pussy Riot, stehen auf der Bühne bei ihrem Konzert im Kühlhaus beim Neisse-Filmfestival in Görlitz.
    Pussy Riot argumentierte vor Gericht mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung - ein Thema, das sie auch bei Konzerten wie hier beim Filmfestival in Görlitz setzen. © picture alliance / dpa / Paul Glaser
    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland dazu verurteilt, der Punkband "Pussy Riot" Entschädigungen zahlen. Damit sollen die Folgen eines Polizeieinsatzes gegen die regierungskritische Band 2014 in Sotchi ausgeglichen werden. Das Vorgehen habe sowohl das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung als auch das Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt, heißt es in der Begründung. Das Gericht sprach den fünf Klägerinnen und Klägern ein Schmerzensgeld von jeweils 15.000 Euro zu. Die Musiker waren von russischen Kosaken mit einer Pferdepeitsche und Pfefferspray angegriffen worden, als sie während der Olympischen Winterspiele einen Protestsong aufführten. Eine Miliz der Kosaken gehört zu den offiziellen russischen Sicherheitskräften. Ob Russland das Urteil umsetzt, ist offen. Das Land ist wegen seines Angriffs auf die Ukraine nicht mehr Mitglied im Europarat, zu dessen Organen der Europäische Menschenrechtsgerichtshof zählt. Zwar bleiben die Urteile zur Zeit der Mitgliedschaft vor 2022 bindend, allerdings hat das Straßburger Gericht kaum Möglichkeiten, sie durchzusetzen.