Gericht: Roger Waters darf in Frankfurt auftreten

Der Sänger Roger Waters darf einer ersten Gerichtsentscheidung zufolge nun doch in der Frankfurter Festhalle auftreten. Das Konzert des Pink-Floyd-Mitbegründers am 28. Mai sollte wegen Antisemitismus-Vorwürfen abgesagt werden. Waters hatte die Vorwürfe zurückgewiesen und gegen den Beschluss geklagt. Das Frankfurter Verwaltungsgericht gab ihm nun Recht und berief sich dabei auch auf die Kunstfreiheit - eine Argumentation, die auch Waters verfolgt hatte. Dagegen wollen die Stadt Frankfurt und das Land Hessen den Auftritt am 28. Mai in der Festhalle verhindern. Waters werden seit Jahren antisemitische Äußerungen und entsprechende Darstellungen in seinen Bühnenshows vorgeworfen.